Soweit ersichtlich ist es erstmals einem Unternehmen gelungen, mit einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid des Bundeskartellamts vor dem OLG Düsseldorf eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen. Der ursprüngliche Bußgeldbescheid, in dem eine Geldbuße von 3,7 Mio. EUR festgesetzt worden war, ist damit gegenstandslos. Vertreten wurde das Unternehmen Heidemark u. a. von Dr. Andreas Behr, BMT Berlin.
Newsticker
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03.04.2018
Heidemark Mästerkreis GmbH & Co. KG („Heidemark“) erreicht mit BMT vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf Einstellung des Verfahrens um seine angebliche Beteiligung am sogenannten „Wurstkartell“
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23.01.2018
20-jähriges Jubiläum von BMT Berlin
Am 30. November 2017 feierte BMT mit rund 150 Gästen aus Wirtschaft, Politik und Kultur 20 Jahre Büsing Müffelmann & Theye in Berlin. Die C/O Berlin Foundation bot mit ihren Ausstellungsflächen im Amerika Haus das passende Ambiente hierfür.
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09.11.2017
Dr. Andre Sayatz über den Haircut nach dem Londoner Schuldenabkommen und die Bereinigung von Dollarbonds
Der Fachbeitrag von Dr. Andre Sayatz, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner bei BMT Berlin, ist in der WM IV Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht erschienen.
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21.09.2017
Prof. Dr. Hubertus Welsch erneut zum Prüfer in der notariellen Fachprüfung bestellt
Prof. Dr. Hubertus Welsch, Rechtsanwalt, Notar und Partner bei BMT Berlin, wurde vom Prüfungsamt für die notarielle Fachprüfung bei der Bundesnotarkammer auf Vorschlag der Notarkammer Berlin mit Wirkung ab dem 15.10.2017 erneut für die Dauer von fünf Jahren zum Prüfer in der notariellen Fachprüfung bestellt.
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14.06.2017
J.P. Morgan Corporate Challenge 2017
Bei der gestrigen 25. Auflage der größten Firmenlaufveranstaltung der Welt in Frankfurt am Main nahm erneut das BMT-Team stellvertretend für die Gesamtkanzlei teil.
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23.05.2017
Dr. Andre Sayatz erhält Award „Employment Lawyer of the Year in Germany“
Dr. Andre Sayatz, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner bei BMT Berlin, wurde mit dem Corporate INTL Award „Employment Lawyer of the Year in Germany“ ausgezeichnet.
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28.03.2017
Spezialist für Informationstechnologie und ehemaliger Spitzenbeamter Prof. Dr. Wilfried Bernhardt verstärkt Berliner Team von BMT
Mit Herrn Prof. Dr. Wilfried Bernhardt wächst der Berliner Standort von BMT auf nunmehr 8 Partner und insgesamt 14 Berufsträger. Herr Prof. Dr. Bernhardt verstärkt insbesondere das Dezernat IT-Recht.
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14.03.2017
BGH: Auch der gemäß § 278 Abs. 6 ZPO gerichtlich festgestellte Vergleich ersetzt die notarielle Beurkundung
Bestimmte Rechtsgeschäfte wie z. B. der Verkauf von Grundstücken oder GmbH-Geschäftsanteilen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der notariellen Beurkundung. § 127 a BGB ordnet an, dass die notarielle Beurkundung bei einem gerichtlichen Vergleich durch die Aufnahme der Erklärungen in ein nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung errichtetes Protokoll ersetzt wird. Sollen im Rahmen eines gerichtlichen Vergleiches Grundstücke oder GmbH-Anteile übertragen werden, so war bislang streitig, ob der Vergleich in einem Termin zur mündlichen Verhandlung vor Gericht protokolliert werden muss oder ob die notarielle Form auch bei einem Vergleichsschluss im schriftlichen Verfahren gemäß § 278 Abs. 6 ZPO gewahrt wird.
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07.03.2017
Das Verbot des vorzeitigen Vorhabenbeginns im Subventionsrecht – Frischer Wind aus Europa?
Bisher galt im Subventionsrecht der eherne Grundsatz, dass ein vorzeitiger Vorhabenbeginn eine (vollständige) Aufhebung des entsprechenden Subventionsbescheides zur Folge hat. Die einschlägigen Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den Landeshaushaltsordnungen (LHO) der Länder enthalten im Wesentlichen gleichlautende Vorschriften, wonach Zuwendungen nur für Vorhaben gewährt werden dürfen, die noch nicht begonnen worden sind, wobei als Vorhabenbeginn grundsätzlich bereits der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten ist (vgl. statt vieler OVG Lüneburg, Urteil vom 13. September 2012, 8 LB 58/12, juris).
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28.02.2017
Auch Händler auf eBay, Amazon & Co. müssen auf Online-Streitbeilegungsplattform hinweisen
Mit Urteil vom 25.01.2017 hat das OLG Koblenz (Az.: 9 W 426/16) entschieden: Weist ein Händler auf einem Marktplatz wie eBay nicht auf die europäische OS-Plattform hin, verhält er sich wettbewerbswidrig.