Hinweisgebermeldestelle
Interne Meldestelle für Hinweise
Entsprechend der EU-Whistleblower-Richtlinie und dem Hinweisgeberschutzgesetz sind Unternehmen ab einer bestimmten Größe unter anderem dazu verpflichtet, effektive, vertrauliche und sichere Meldekanäle für die Meldung von Verstößen gegen geltendes Recht einzurichten sowie hinweisgebende Personen wirksam zu schützen.
Meldungen von wesentlichen Verstößen gegen allgemeine Gesetze, die uns helfen, einen Missstand oder einen Rechtsverstoß aufzuklären und gegebenenfalls abzuhelfen, können über unsere Meldestelle erfolgen.
Meldestelle für Hinweisgeber bei Büsing Müffelmann & Theye
Die Meldestelle ist zuständig für die Aufnahme und Bearbeitung eingehender Meldungen. Mit den Aufgaben betraut sind Rechtsanwälte/innen von Büsing Müffelmann & Theye, die für die Kommunikation mit Hinweisgeber/innen und für die Durchführung von eventuellen Untersuchungen geschult sind. Sie prüfen, ob die Meldung sachdienlich ist und welche Folgemaßnahmen daran anknüpfen können. Dabei achten sie auf strikte Vertraulichkeit, insbesondere dann, wenn es sich nicht um eine anonyme Meldung handeln sollte. In ihrer Entscheidungsfindung sind sie unabhängig und unparteiisch.
Anwendungsbereich
Wir nehmen jeden Verstoß ernst. Schwerwiegende Regelverstöße im geschäftlichen Umfeld unserer Sozietät liegen insbesondere dann vor, wenn Sachverhalte folgende Themen betreffen:
- Wirtschafts-, Korruptions-, Steuerstraftaten,
- Straftaten bei Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung,
- Verstöße gegen das Datenschutzrecht,
- sonstige Rechtsverstöße im Zusammenhang mit einer Vertragsbeziehung mit Büsing Müffelmann & Theye, insbesondere arbeitsbezogene Benachteiligungen.
Bitte beachten Sie, dass Sie - sofern Sie für Büsing Müffelmann & Theye tätig sind - nach den geltenden Gesetzen und/oder der mit uns unterzeichneten Verpflichtung zur absoluten Verschwiegenheit bezüglich mandatsbezogener Vorgänge verpflichtet sind. Sofern solche Vorgänge Gegenstand einer Meldung sind, entfällt der nach dem Gesetz vorgegebene Schutz für Hinweisgeber. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Sie sich bei einer Weitergabe entsprechender Informationen an unbefugte Dritte strafbar gemäß §§ 203, 204 StGB machen können.
Ablauf des Verfahrens
Sie erhalten spätestens sieben Tage nach Eingang Ihres Hinweises eine entsprechende Bestätigung - es sei denn, Sie haben Ihren Hinweis im Rahmen eines persönlichen Gespräches (telefonisch oder vor Ort) abgegeben.
Um ein besseres Verständnis für die uns übermittelten Aspekte eines Sachverhaltes und die daraus zu ziehenden Erkenntnisse zu gewinnen, kann es erforderlich sein, mit Ihnen Rücksprache zu halten oder weitergehende Unterlagen zu sichten.
Die Bearbeitung eingehender Hinweise erfolgt in einem dem Sachverhalt angemessenen Zeitraum. Grundsätzlich sollen Sie innerhalb von drei Monaten eine Rückmeldung über das Ergebnis und mögliche Folgemaßnahmen erhalten. Bei besonders komplexen Sachverhalten ist es möglich, dass etwaige Folgemaßnahmen zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen sind.
Sofern Ihr Anliegen keinen ausreichenden Bezug zu Büsing Müffelmann & Theye hat, unterstützen wir Sie gerne dabei, Ihr Anliegen an die richtige Meldestelle zu adressieren.
Schutz vor Repressalien und Benachteiligung
Unsere Sozietät gewährt Hinweisgebenden einen umfassenden Schutz vor Repressalien jeglicher Art. Sollte es trotz aller Maßnahmen zur Prävention wider Erwarten zu Benachteiligungen kommen, werden wir diese verfolgen. Gleichzeitig schützt die Sozietät die von einer Meldung betroffenen Personen, sofern sie zu Unrecht verdächtigt werden. Das gilt vor allem für den Fall, dass der Hinweisgebende leichtfertig oder wissentlich eine unwahre oder falsche Meldung gemacht hat.
Vertraulichkeit
Die Meldestelle für Hinweisgebende behandelt alle mitgeteilten Informationen und vorgelegten Unterlagen vertraulich, unabhängig vom genutzten Meldekanal. Bei der Aufklärung des Sachverhaltes wird darauf geachtet, dass keine Rückschlüsse auf die Identität der hinweisgebenden Person gezogen werden können. Eine Offenlegung der Identität an Dritte erfolgt nur mit vorheriger Zustimmung. Das gilt nicht, soweit wir gesetzlich dazu verpflichtet sind, die Identität einer staatlichen Behörde offenzulegen. Darüber wird Sie die verantwortliche Stelle rechtzeitig in Kenntnis setzen.
Die verschiedenen Meldekanäle
Für die Übermittlung von Hinweisen stehen Ihnen folgende Meldekanäle und Kommunikationswege zur Verfügung:
- Online-Portal (anonym oder nicht anonym)
- Telefon (anonym oder nicht anonym)
- E-Mail (nicht anonym)
- persönlich vor Ort - Termin nach Absprache (nicht anonym)
Zum Online-Portal:
Whistle Report (Link zum Online-Portal)
QR-Code zu Whistle Report:
Anonyme Telefonmeldung:
aus Deutschland: +49 800 3800 999
aus dem Ausland: +49 69 99998839
(Über oben genanntes Online-Portal sind anonyme Telefonmeldungen möglich an folgenden Tagen zu folgenden Uhrzeiten: Mo. - Fr., 09:00 Uhr - 17:00 Uhr.)
Weitere Kontaktdaten Meldestelle:
Lukas von Gierke (Büsing Müffelmann & Theye, Standort Frankfurt am Main)
Tel.:+49 69 17 23 24-0
vongierke@bmt.eu
Christine Knote (Büsing Müffelmann & Theye, Standort Berlin)
Tel.:+49 30 88 03 04-0
knote@bmt.eu