In der vergangenen Woche hielt Dr. Lars Siebert, LL.M. (Emory) den Einführungsvortrag zum „17. Berchtesgadener Dialog - Artificial Intelligence“ mit dem Titel „Heilsbringerin oder Gefahrenquelle? Ein Blick auf künftige KI-Anwendungen und internationale Regulierungsbemühungen“.
Security Updates im IoT nach den Richtlinien über digitale Inhalte (DI-RL) und über den Warenkauf (WK-RL)
Dienstag, 29. September 2020
Müssen Produkthersteller im IoT auch ohne Service-Vertrag Security Updates für vernetzte Produkte bereitstellen? Und wenn ja, für welchen Zeitraum und auf wessen Kosten? Diese Fragen lassen sich nach der aktuellen Rechtslage nicht pauschal beantworten: Das Produkthaftungs- und das Gewährleistungsrecht beziehen sich auf Zeitpunkte des u. a. Verkaufs und/oder der Bereitstellung. Nachträgliche Veränderungen der IT-Sicherheitslage sind darin entsprechend nicht berücksichtigt. Die Richtlinien über digitale Inhalte (DI-RL) und über den Warenkauf (WK-RL) hingegen sehen eine Pflicht zur Bereitstellung von Security Updates vor.
Dr. Justus Gaden gibt in dem im International Cybersecurity Law Review (2020), S. 1 ff., erschienenen Beitrag einen Überblick über die aktuelle Rechtslage und beleuchtet die maßgeblichen Regelungen der neuen Richtlinien zu Sicherheitsaktualisierungen. Erhältlich ist der Artikel über folgenden Link: