Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Organe und leitende Angestellte eines Unternehmens (neudeutsch: D&O – Directors and Officers-Versicherung) bietet Versicherungsschutz für Vermögensschäden, die durch fahrlässige Pflichtverletzungen bei der Unternehmensführung entstehen. Unternehmerische Fehlentscheidungen, denen aus juristischer Sicht keine Pflichtwidrigkeit zugrunde liegt, sind ebenso wenig versichert wie vorsätzliche (wissentliche) Pflichtverletzungen. Dass die D&O-Versicherung auch jenseits dieser Grenzen keine „Vollkaskoversicherung“ für die Geschäftsführung ist, zeigt ein Urteil des OLG Düsseldorf vom 20. Juli 2018 (I-4 U 93/16).
Landgericht Berlin zur Verjährung eines Schadensersatzanspruchs gegen einen Versicherungsvermittler
Thursday, 24. May 2018
Das Landgericht Berlin hat mit rechtskräftig gewordenem Urteil vom 18.10.2017 Stellung genommen zur Frage der Verjährung eines Schadensersatzanspruchs gegen einen Versicherungsvermittler, dem vorgeworfen worden war, vor Abschluss einer fondsgebundenen Lebensversicherung über die Besonderheiten eines „Rürup-Vertrages“ nicht aufgeklärt zu haben.
Nach Ansicht des Gerichts hatte die klagende Versicherungsnehmerin die für den Verjährungsbeginn erforderliche Kenntnis bereits mit Aushändigung der Vertragsunterlagen. Denn die Einschränkung, die mit einem „Rürup-Vertrag“ von Gesetzes wegen verbunden sind, seien aus dem Versicherungsschein und den nur wenige Seiten starken Allgemeinen Vertragsbedingungen ohne Weiteres ersichtlich gewesen. Diese Unterlagen zur Kenntnis zu nehmen sei die Klägerin schon deshalb gehalten gewesen, weil sie sich zu vergewissern hatte, ob die Versicherungsgesellschaft auch dem Versicherungsantrag entsprechend policiert hatte. Diese Nachprüfung unterlassen zu haben begründe den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit. Die kenntnisabhängige dreijährige Verjährungsfrist habe daher mit Ablauf des Jahres begonnen, in dem der Klägerin die Vertragsunterlagen von der Versicherungsgesellschaft zugeschickt worden waren.
Der beklagte Versicherungsvermittler wurde in diesem Verfahren von Dr. Wilhelm Bellut, BMT Berlin, vertreten.