Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (Az. 5 Sa 657/15) hat sich im Rahmen einer Kündigungsschutzklage mit der Frage befasst, ob Arbeitgeber den Browserverlauf auf Dienstrechnern ihrer Mitarbeiter überprüfen dürfen.
Datenschutz
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28.04.2016
LArbG Berlin-Brandenburg: Arbeitgeber darf Browserverlauf prüfen
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03.03.2015
Vorsicht mit Datenschutzerklärungen
Unsere Rechtsordnung folgt mit dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) dem Konzept, dass nicht nur der Staat, sondern in einigen Fällen Private dafür sorgen können, dass potenzielle Rechtsverstöße unterlassen werden.
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16.07.2014
Keine Auskunft über Nutzerdaten gegen den Betreiber eines Internetportals
Mit Urteil vom 1.