In der vergangenen Woche hielt Dr. Lars Siebert, LL.M. (Emory) den Einführungsvortrag zum „17. Berchtesgadener Dialog - Artificial Intelligence“ mit dem Titel „Heilsbringerin oder Gefahrenquelle? Ein Blick auf künftige KI-Anwendungen und internationale Regulierungsbemühungen“.
Autonomes Parken soll zulässig werden
Dienstag, 21. Februar 2017
Der vom Bundeskabinett am 27.01.2017 veröffentlichte Gesetzesentwurf zum automatisierten Fahren soll fahrerlose Parksysteme ermöglichen. Hierzu sieht der Gesetzesentwurf in § 6 Abs. 1 Nr. 14a StVG eine Verordnungsermächtigung vor.
Bereits seit einigen Jahren sind automatisierte Parkassistenten auf dem Markt, mit denen sich Fahrzeuge automatisch ein- und ausparken lassen. Dabei muss sich der Fahrer in der Regel im Fahrzeug befinden und die Hände vom Lenkrad nehmen. Neuere Parkassistenten lassen sich auch von außerhalb des Fahrzeugs über das Smartphone oder den Autoschlüssel bedienen. Bei diesen sogenannten „pilotierten Parkfunktionen“ muss der Fahrer den Parkvorgang stets überwachen.
Unter fahrerlosen Parksystemen versteht man hingegen Assistenzsysteme, bei denen sich das Fahrzeug ohne Überwachung des Fahrers automatisch eine Parklücke sucht und selbstständig ein- oder ausparkt. Der Fahrer muss sich dabei nicht in der Nähe das Fahrzeugs befinden und den Parkvorgang nicht überwachen. Es wird insoweit auch vom „autonomen Parken“ gesprochen.
Nach geltendem Straßenverkehrsrecht sind solche fahrerlosen Parksysteme unzulässig. Der aktuelle Gesetzesentwurf soll nun den nächsten technischen Entwicklungsschritt zum „autonomen Parken“ ermöglichen.
Hier finden Sie eine ausführliche Bewertung der Rechtslage zu automatisierten Parkfunktionen:
Siebert/Gaden in InTeR, Heft 02/2016, S. 65ff., „Automatisiertes Parken - Teil 1: Straßenverkehrsrechtliche Aspekte" und Siebert/Gaden in InTeR, Heft 04/2016, S. 194ff., „Automatisiertes Parken - Teil 2: Haftungsrechtliche Aspekte".
Ihre Ansprechpartner:
Dr. Lars Siebert, LL.M. (Emory)
Dr. Justus Gaden