Bei Löschung: Schadensersatzanspruch
Mittwoch, 12. Juni 2013
Nutzt ein Mitarbeiter einen Firmen-E-Mail-Account auch privat und löscht das Unternehmen diesen – etwa nach einer Kündigung des Mitarbeiters – ohne dass der Mitarbeiter klargestellt hat, dass er an den privaten E-Mails in dem Account kein Interesse mehr hat, so liegt eine strafbare Datenveränderung (§ 303a StGB) vor. Dies kann Schadensersatzansprüche des Mitarbeiters gegen das Unternehmen begründen (§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 303a StGB).
Das OLG Dresden begründet dies damit, dass die privaten E-Mail-Daten in dem Account dem Mitarbeiter gehören und das Unternehmen diese nicht ohne Einwilligung des Mitarbeiters unbrauchbar machen darf.
Diese Entscheidung zeigt einmal mehr, dass die - gestattete oder auch nur (stillschweigend) geduldete - private Nutzung von Firmen-E-Mail-Accounts zu großen Problemen für das Unternehmen führen kann. Obwohl als Arbeitsmittel vom Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt, kann dieser nicht mehr frei über den Account disponieren. Der Account betrifft dann (auch) die personlichkeits- und eigentumsrechtliche Sphäre des Mitarbeiters.
(OLG Dresden, Beschluss vom 5.9.2012 – 4 W 961/12; K&R 2013, 352f)