In der vergangenen Woche hielt Dr. Lars Siebert, LL.M. (Emory) den Einführungsvortrag zum „17. Berchtesgadener Dialog - Artificial Intelligence“ mit dem Titel „Heilsbringerin oder Gefahrenquelle? Ein Blick auf künftige KI-Anwendungen und internationale Regulierungsbemühungen“.
Der Kommissionsentwurf der ePrivacy-Verordnung im Vergleich zur aktuellen Rechtslage für den Einsatz von Cookies
Montag, 10. Februar 2020
Eine Partizipation am gesellschaftlichen Leben ist heutzutage ohne die Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel nicht mehr denkbar. Dabei werden eine Vielzahl elektronischer Kommunikationsdaten erzeugt. Einerseits geschieht dies, um den Kommunikationsvorgang technisch zu ermöglichen. Andererseits hat eine Vielzahl von Stakeholdern ein Interesse an den Kommunikationsdaten, z. B. um wertvolle Erkenntnisse für die Marktforschung zu ziehen, neue Geschäftsmodelle zu entwickeln und Produkte (noch wirkungsvoller) gegenüber dem Nutzer eines Kommunikationsmittels bewerben zu können.
Im Januar 2017 hat die EU-Kommission einen Vorschlag für eine ePrivacy-Verordnung (Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Achtung des Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten in der elektronischen Kommunikation und zur Aufhebung der Richtlinie 2002/58/EG - Verordnung über Privatsphäre und elektronische Kommunikation) vorgelegt, die seitdem vom Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament diskutiert wird und u. a. die Verarbeitung solcher Kommunikationsdaten regelt.
Welche Änderungen sich im Vergleich zur aktuellen Rechtslage in Deutschland mit Inkrafttreten der ePrivacy-Verordnung nach dem Kommissionsentwurf für den Einsatz von Cookies ergeben würden, stellt Elisa Wehling in einem Beitrag in der Zeitschrift zum Innovations- und Technikrecht, InTer 04/2019, dar. Der Beitrag steht für Sie als PDF unter folgendem Link zum Download bereit: