In der vergangenen Woche hielt Dr. Lars Siebert, LL.M. (Emory) den Einführungsvortrag zum „17. Berchtesgadener Dialog - Artificial Intelligence“ mit dem Titel „Heilsbringerin oder Gefahrenquelle? Ein Blick auf künftige KI-Anwendungen und internationale Regulierungsbemühungen“.
Handel mit Gebrauchtsoftware
Sonntag, 14. Dezember 2014
usedSoft mit BMT beim BGH erfolgreich gegen Adobe
In dem seit Jahren währenden Rechtsstreit zwischen usedSoft und Adobe hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun mit Urteil vom 11.12.2014 (Az. I ZR 8/13) den dort streitgegenständlichen Handel mit online vertriebenen Lizenzen aus sogenannten EDU-(Volumenlizenz-)Programmen von Adobe letztinstanzlich für rechtmäßig erklärt. Eine Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.
Der BGH bestätigte mit seiner Entscheidung das Berufungsurteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG) vom 18.12.2012 (Az. 11 U 68/11) und wies die Klage von Adobe insgesamt ab. Damit ging der BGH noch über die Entscheidung des OLG hinaus und hob, der Revision von usedSoft entsprechend, auch die vom OLG noch angenommenen marken- und wettbewerbsrechtlich begründeten Annexansprüche auf.
BMT-Partner Roland Kreitz führte das Verfahren für usedSoft.