Im letzten Jahr haben wir bereits über die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) und ihre weitreichenden Implikationen für Unternehmen berichtet. Mit diesem Beitrag möchten wir Ihnen ein Update zu den neuesten Entwicklungen rund um die Lieferkettensorgfalt und zu den aktuellen Anpassungen der Richtlinie geben.
Werbeagenturen sind bei „Vorlagenfreibeuterei“ im Rahmen von Pitches nicht schutzlos
Mittwoch, 07. Januar 2015
Bei Pitches teilnehmende Werbeagenturen sind nicht schutzlos, wenn deren Konzepte ohne ihr Einverständnis durch den Auftraggeber verwendet werden. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verbietet die unbefugte Verwertung von im geschäftlichen Verkehr anvertrauten Vorlagen. Daher können Werbeagenturen unter Umständen wettbewerbsrechtliche Ansprüche auf Unterlassung und auf Schadensersatz gegen den Auftraggeber haben. Außerdem ist die „Vorlagenfreibeuterei“ mit einer Gefängnisstrafe von bis zu 2 Jahren bedroht.
Wesentliche Voraussetzung für die wettbewerblichen Ansprüche ist, dass es sich bei dem Werbekonzept um eine dem Auftraggeber anvertraute Vorlage handelt. Dies ist der Fall, wenn Vertraulichkeit über den Inhalt des präsentierten Werbekonzepts vereinbart wurde. Eine ausdrückliche Abrede ist hierzu nicht zwingend erforderlich, denn eine - zumindest stillschweigend - vereinbarte Vertraulichkeit kann sich bereits aus den Umständen des Einzelfalles ergeben. Werbeagenturen präsentieren ihre Konzepte in der Erwartung, einen Auftrag zu bekommen und betreiben hierfür erheblichen Aufwand, der allenfalls teilweise vergütet wird. Für den Auftraggeber ist daher regelmäßig erkennbar, dass die Werbeagentur ihre Konzeptionsleistungen nur für die Teilnahme am Pitch und nur gegen gesonderte Vergütung für eine weitere Verwendung zur Verfügung stellen will. Dies genügt für ein Anvertrautsein.
Die Ansprüche der Werbeagentur bestehen unabhängig von einem etwaigen Urheberrechtsschutz des Werbekonzepts. Ein solcher besteht ohnehin oft nicht, denn die Rechtsprechung stellt an die für den Urheberrechtsschutz erforderliche sogenannte Schöpfungshöhe von Werbekonzepten sehr strenge Anforderungen.
Praxistipp:
Falls bei einem Pitch eine Vertraulichkeitsvereinbarung nicht möglich ist, sollten Werbeagenturen darauf achten, zumindest sichtbare Vertraulichkeitshinweise auf ihre Unterlagen anzubringen. Dies erleichtert im Konfliktfall den Nachweis des Anvertrautseins.