In der vergangenen Woche hielt Dr. Lars Siebert, LL.M. (Emory) den Einführungsvortrag zum „17. Berchtesgadener Dialog - Artificial Intelligence“ mit dem Titel „Heilsbringerin oder Gefahrenquelle? Ein Blick auf künftige KI-Anwendungen und internationale Regulierungsbemühungen“.
Gebrauchte Software: Adobe muss usedSoft wegen unberechtigter Abnehmerverwarnungen Schadenersatz leisten
Tuesday, 06. September 2016
Weil Adobe Kunden des Gebrauchtsoftware-Händlers usedSoft unberechtigt abgemahnt hat, verurteilte das OLG Köln Adobe dazu, usedSoft den dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen (Urt. v. 24.06.2016, Az. 6 U 173/15).
Das Urteil geht auf eine Einstweilige Verfügung des Landgerichts Frankfurt aus dem Jahr 2009 zurück, mit der Adobe usedSoft den Handel mit ihren Produkten untersagen ließ. Unter Berufung auf die Eilentscheidung forderte Adobe unter Androhung gerichtlicher Schritte Kunden von usedSoft auf, die erworbenen Produkte zu übersenden und nicht weiter zu nutzen. Hierdurch entstand usedSoft ein erheblicher Schaden, den Adobe zu ersetzen hat, weil die Eilentscheidung von Anfang an zu Unrecht ergangen war. Letzteres hatte das OLG Frankfurt bereits 2012 entschieden (OLG Frankfurt Urt. v. 18.12.2012, Az. 11 U 68/11), was vom BGH uneingeschränkt bestätigt wurde ( BGH Urt. v. 11.12.2014, Az. I ZR 8/13 – UsedSoft III).
Das Verfahren für usedSoft führte BMT-Partner Roland Kreitz.