Banken- und Finanzinstitutionen
Die Kreditwirtschaft ist der zentrale Wirtschaftszweig einer jeden funktionierenden Volkswirtschaft. Diese besondere Stellung führt aber auch dazu, dass die Branche zunehmend im Fokus sowohl der breiten Öffentlichkeit als auch der Politik - und damit des Gesetzgebers - steht. Im Ergebnis nimmt die Regelungsdichte, der die Kreditwirtschaft unterliegt, in aufsichtsrechtlicher wie auch in zivilrechtlicher Hinsicht beständig zu. Europarechtliche Vorgaben tun insoweit ihr Übriges.
Die für die Kreditwirtschaft relevanten Rechtsfragestellungen sind typischerweise nicht auf Einzelfälle beschränkt; Bankgeschäft mitunter ist sogar Massengeschäft. Somit kommt auch der bankrechtlichen Rechtsprechung oftmals eine über den entschiedenen Einzelfall hinausgehende Bedeutung zu. Immer häufiger werden Entscheidungen des sog. „Bankensenats“ beim Bundesgerichtshof auch in den allgemeinen Medien verbreitet und gelangen damit zur Kenntnis einer breiten Öffentlichkeit. Das ist bei Fragen des Anlegerschutzes in besonderer Weise der Fall. Aber auch im Bereich des Zahlungsverkehrs sowie auf dem Gebiet der Allgemeinen Geschäftsbedingungen können die Kreditinstitute sich des besonderen Interesses einer breiten Öffentlichkeit in aller Regel sicher sein.
BMT ist in diesem Umfeld ein verlässlicher Begleiter. Zu unseren Mandanten zählen deutsche und internationale Kreditinstitute, die wir umfassend beraten. Bei aufsichtsrechtlichen Fragestellungen stehen unsere Anwälte der betroffenen Bank oder Sparkasse ebenso zur Seite wie bei Rechtsfragen auf den Gebieten der Kontoführung sowie des Zahlungsverkehrs. Wir unterstützen Kreditinstitute in der Insolvenz ihrer Kunden, im Wertpapier- und Anlagegeschäft sowie bei Fragen im Zusammenhang mit der Vergabe und Besicherung von Krediten. Bei der Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen sind wir bundesweit vor den Land- und Oberlandesgerichten für unsere Mandanten tätig.
Finanzinvestoren unterstützt BMT unter anderem beim Ankauf und Weiterverkauf von Kreditportfolien sowie bei Fragestellungen (von Anfechtung bis Zwangsversteigerung), die bei der Durchsetzung und Verwertung erworbener Forderungen & Rechte auftreten können.