Maschinen- & Anlagenbau
Der Maschinen- und Anlagenbau gehört zu einem der führenden Industriezweige in Deutschland, der zudem in ganz erheblichem Maße auf den weltweiten Export ausgerichtet ist. Umgekehrt liefern auch ausländische Maschinen- und Anlagenbauer ihre Produkte in den deutschen Markt. Die hieraus resultierenden rechtlichen Anforderungen werden deshalb immer komplexer und wirtschaftlich bedeutsamer.
BMT vertritt Unternehmen, die beispielsweise auf dem Gebiet der Herstellung von Maschinen für die industrielle Fertigung, von Industrieöfen und der Feuerungstechnik sowie von thermischen Prozessanlagen mit Steuer-, Regelungs- und Automatisierungstechnik, von Verpackungslinien, Spritzapparaturen und -applikationen für die industrielle Fertigung oder von Beleuchtungssystemen für die Seeschifffahrt tätig sind. Darüber hinaus zählen zu unseren Mandanten national und international tätige Hersteller und Lieferanten von Komponenten für aufwendige Energieerzeugungsanlagen, wie etwa Biogas- und Windenergieanlagen im On- und Offshore-Bereich.
Sowohl im Maschinen- als auch im Anlagenbau sind detaillierte Regelungen vertraglicher Art von erheblicher Bedeutung. Dies kann unter anderem den Bau von Anlagen und Anlagenteilen betreffen, die Produktion von Maschinen und Produktionslinien oder von speziellen Komponenten dafür. Es kann ferner die Planung, die Risikoverteilung, die Inbetriebnahme, die Abnahme und die Haftungsbeschränkung umfassen. Zudem werden im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr zur Beilegung von Streitigkeiten oftmals Schiedsvereinbarungen getroffen, die etwa den Regelungen der Internationalen Industrie- und Handelskammer (Paris) folgen. Aufgrund vielfältiger Erfahrungspraxis kann BMT seinen Mandanten in allen Fragestellungen mit optimaler Beratung, Gestaltung und Vertretung zur Seite stehen.