Öffentlicher Sektor
Die Tätigkeit der öffentlichen Hand ist rechtlich fundiert und reglementiert. Sie betrifft zu jeder Zeit rechtliche Fragestellungen. Durch die Politiknähe auf der einen und die Bürgernähe auf der anderen Seite entstehen komplexe Zusammenhänge. Hieraus ergibt sich oft das Erfordernis nach klaren, transparenten Strukturen.
Büsing Müffelmann & Theye verfügt über dezidierte Erfahrungen in der Beratung und Vertretung der öffentlichen Hand. Wir agieren auf Bundes-, Landes-, Kreis- und kommunaler/städtischer Ebene wie selbstverständlich auch im Verbandsbereich. Seit vielen Jahren beraten wir Regierungen, Behörden und die Unternehmen der öffentlichen Hand, sowohl die in privater als auch die in öffentlicher Rechtsform organisierten, in vielfachen organisationsrechtlichen Fragen bei der Ausübung ihrer Zuständigkeiten und Aufgaben.
BMT kann dabei auf sein arbeitsteilig erworbenes Spezialwissen im Bereich des öffentlichen Rechts zurückgreifen, vernetzt gleichzeitig aber auch an der Schnittstelle zwischen öffentlichem und privatem Recht. Dazu gehören insbesondere das öffentliche Gesellschaftsrecht und das Steuerrecht, aber auch Fragen zu arbeitsrechtlichen Themen. Wir wissen um die Einbindung der öffentlichen Hand in politische Prozesse. Unsere Mandanten können deshalb auf umsichtiges Vorgehen unter Berücksichtigung der Entscheidungsstrukturen in Behörden und bei Trägern öffentlicher Verwaltung ebenso wie auf unsere Gremienerfahrungen vertrauen.