Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat seinen Bericht über die erste Überprüfung des EU-US-Angemessenheitsbeschlusses am 4. November 2024 veröffentlicht. Die Überprüfung selbst erfolgte bereits am 18. und 19. Juli 2024 in Washington. Der Bericht fällt positiv aus. Der EDSA lobt die schnelle Implementierung des EU-US-Data-Privacy-Framework (DPF) und stellt positive Entwicklungen zum Datenschutz in den USA fest, insbesondere im Hinblick auf die Stärkung des Data Protection Review Court zur Durchsetzung der Datenschutzrechte.
Neue Gesetze, neue Chancen: Webseiten-Compliance nach dem Digitale-Dienste-Gesetz
Montag, 27. Mai 2024
So wie unser Alltag sich verändert, ändern sich auch die Gesetze fortlaufend. Im Rahmen der europäischen Digitalstrategie zeigt sich der europäische Gesetzgeber derzeit besonders aktiv.
Seit dem 17. Februar 2024 findet der europäische Digital Services Act (DSA) in allen Mitgliedstaaten Anwendung. Zu dessen Durchführung hat der deutsche Gesetzgeber das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) auf den Weg gebracht, welches am 14. Mai 2024 in Kraft getreten ist.
Für uns alle ist dies ein guter Anlass, unsere Webseiten zu überprüfen. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass die rechtlich relevanten Texte, insbesondere das Impressum und die Datenschutzhinweise, aufgrund der neuen gesetzlichen Regelungen angepasst werden müssen. Sofern in diesen die Vorschriften aus dem nunmehr außer Kraft gesetzten Telemediengesetz (TMG) sowie Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) zitiert worden sind, müssen insbesondere folgende Änderungen vorgenommen werden:
- Regelungen des Telemediengesetzes (TMG) werden durch die des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) abgelöst.
- Das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) wird zum Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG).
Wir empfehlen grundsätzlich, sämtliche Rechtstexte auf der eigenen Webseite in regelmäßigen Abständen auf Aktualität hin zu überprüfen. Die Verwendung veralteter Gesetzesbezeichnungen birgt das Risiko, sich im schlimmsten Fall Abmahnungen oder Bußgelder einzuhandeln.
Webseiten-Compliance kann außerdem ein echtes Alleinstellungsmerkmal sein. Wenn Webseitenbesuchende wissen, dass ihre Daten sicher und vertraulich behandelt werden, steigt das Vertrauen in die Webseite und in das dahinterstehende Unternehmen. Sicherlich wird unter dem Vertrauensaspekt der erste Blick vieler Webseitenbesuchenden noch immer in Richtung URL-Zeile des Browsers gehen und „https“, das „Schlosssymbol“ o. Ä. suchen. Im weiteren Verlauf des Webseitenbesuchs trägt jedoch auch die Aktualität der Texte, einschließlich der Gesetzesangaben, dazu bei, dass Webseitenbesuchende den Eindruck gewinnen, auf einer Webseite zu sein, die „State of the Art“ und damit sicher ist.
Daher sind die aktuellen Gesetzesänderungen ein guter Anlass, die eigene Webseite rechtlich auf den neuesten Stand zu bringen. In diesem Zusammenhang lohnt es sich, gleichzeitig zu prüfen, ob die Webseite in den Anwendungsbereich des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes fällt und damit ggf. bis zum Sommer 2025 an dessen Anforderungen angepasst werden muss.