Immobilienwirtschaft
Die Immobilienwirtschaft stellt einen der größten Wirtschaftszweige in Deutschland dar. Immobilien dienen der privaten Kapitalanlage, der institutionellen Investition oder dem Gewerbebetrieb. Sie sind Rendite- oder Spekulationsobjekt, Betriebsvermögen und Wirtschaftsgut.
BMT berät umfassend im Recht der Immobilienwirtschaft. Auf der Grundlage jahrelanger Rechtspraxis gestalten wir im Sinne unserer Mandanten ganzheitliche und wirtschaftlich durchdachte Lösungen. Unsere Beratung umfasst den Ankauf und Verkauf, die Entwicklung sowie Verwertung von Immobilien. Wir gestalten Kauf-, Erschließungs- und andere städtebauliche Verträge. Unsere Anwälte gestalten und verhandeln Projektentwicklungs- sowie Projektsteuerungsverträge, wir kümmern uns um Planungsfragen, Bau- sowie Bauträgerverträge, Architektenverträge, General- sowie Nachunternehmerverträge und vertreten die Interessen unsere Mandanten auch vor Gericht.
Einen weiteren Schwerpunkt bilden Immobilien-Finanzierungen. In diesem Bereich prüfen und verhandeln wir unter anderem Asset Deals, Share Deals sowie Portfolio-Transaktionen. Innerhalb kürzester Zeit kann BMT das Wissen spezialisierter Anwälte vernetzen. Deshalb bieten wir Beratung, die neben Immobilienrecht auch Aspekte des Steuerrechts, Gesellschafts- sowie Prozessrechts berücksichtigen kann. BMT betreut Eigentümer, Vermieter, Investoren, Projektentwickler, Bauunternehmer, Immobilienmakler, Fondsemittenten, Vermögensverwalter etc.