BMT-Partner Dr. Andreas Behr aus Berlin hat im Rahmen eines außerordentlichen Treffens von Ellex (einem internationalen Anwaltsnetzwerk, bei dem BMT eines der Gründungsmitglieder ist) am World Law Congress 2019 in Madrid teilgenommen. Diese Konferenz der World Jurist Association wurde dieses Jahr von Cremades & Calvo-Sotelo, der spanischen Ellex-Partnerkanzlei von BMT, organisiert und von Javier Cremades, Namenspartner von Cremades & Calvo-Sotelo, als Präsident geleitet.
Newsticker
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26.02.2019
Büsing Müffelmann & Theye auf dem World Law Congress 2019
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20.02.2019
Lücken im Transaktionssteuerrecht jetzt nutzen!
Bei den Unternehmenstransaktionen (Kauf und Verkauf) haben sich in den letzten Monaten Möglichkeiten der steuerlich günstigen Gestaltung erschlossen, die nach unserer Einschätzung recht bald vom Gesetzgeber wieder geschlossen werden könnten. Zudem sind steuerliche Verschärfungen abzusehen, die Gestaltungen behindern werden.
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14.01.2019
Verstärkung der Bereiche Kunstrecht und IP-/IT-/Datenschutzrecht
Büsing Müffelmann & Theye hat zum Jahresbeginn die Bereiche Kunstrecht und IP-/IT-/Datenschutzrecht in Berlin weiter verstärkt.
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27.11.2018
BMT baut notarielles Leistungsangebot in Frankfurt weiter aus
Frau Rechtsanwältin Ulrike Schmitt wurde vom Präsidenten des Landgerichts zur Notarin in Frankfurt am Main bestellt. Mit ihr und Herrn Fabian Ramser sind nunmehr zwei Notare am Frankfurter Standort von Büsing Müffelmann & Theye tätig. Damit wird die ohnehin starke notarielle Praxis von Büsing Müffelmann und Theye in Bremen, Berlin und auch in Frankfurt am Main weiter ausgebaut.
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23.11.2018
Verleihung der diesjährigen BMT-Promotionspreise
Am Donnerstag, dem 15.11.2018, wurden im Bremer Rathaus zum fünften Mal die BMT-Promotionspreise vergeben.
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26.07.2018
D&O-Versicherung und § 64 GmbH-Gesetz
Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Organe und leitende Angestellte eines Unternehmens (neudeutsch: D&O – Directors and Officers-Versicherung) bietet Versicherungsschutz für Vermögensschäden, die durch fahrlässige Pflichtverletzungen bei der Unternehmensführung entstehen. Unternehmerische Fehlentscheidungen, denen aus juristischer Sicht keine Pflichtwidrigkeit zugrunde liegt, sind ebenso wenig versichert wie vorsätzliche (wissentliche) Pflichtverletzungen. Dass die D&O-Versicherung auch jenseits dieser Grenzen keine „Vollkaskoversicherung“ für die Geschäftsführung ist, zeigt ein Urteil des OLG Düsseldorf vom 20. Juli 2018 (I-4 U 93/16).
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14.06.2018
International Guide on E-Commerce 2018 erschienen
BMT veröffentlicht gemeinsam mit dem internationalen Kanzleinetzwerk Libralex den International Guide on E-Commerce 2018.
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29.05.2018
Datenschutzhinweise auf Homepages
Wer eine Homepage im World Wide Web bereitstellt, den treffen diverse Rechtspflichten zur Unterrichtung der Nutzer. Die oft als „Impressumspflicht“ bezeichnete Anbieterkennzeichnung nach § 5 TMG ist weithin bekannt. Zusätzliche Informationspflichten für Dienstleister ergeben sich aus § 2 der deutschen Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV). § 13 TMG enthält darüber hinaus eine oft missachtete Unterrichtungspflicht jedes „Diensteanbieters“, also Homepage-Betreibers. Noch genauere und weitergehende Informationspflichten treffen jeden Homepage-Betreiber ab dem 25. Mai 2018 nach Art. 12, 13 und 14 der europäischen Datengrundschutz-Verordnung (DS-GVO).
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24.05.2018
Landgericht Berlin zur Verjährung eines Schadensersatzanspruchs gegen einen Versicherungsvermittler
Das Landgericht Berlin hat mit rechtskräftig gewordenem Urteil vom 18.10.2017 Stellung genommen zur Frage der Verjährung eines Schadensersatzanspruchs gegen einen Versicherungsvermittler, dem vorgeworfen worden war, vor Abschluss einer fondsgebundenen Lebensversicherung über die Besonderheiten eines „Rürup-Vertrages“ nicht aufgeklärt zu haben.
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24.04.2018
„Augen auf!“ Street Photography – noch legal oder schon illegal? Ein Update.
Am 24.08.2015 war an dieser Stelle über ein Urteil des Berliner Kammergerichts berichtet worden, welches sich mit der sogenannten Street Photography als Kunstform beschäftigt, also der typischerweise ungestellten und ohne Einwilligung erfolgenden Aufnahme von Personen im öffentlichen Raum. Nunmehr hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 8. Februar 2018 (1 BvR 2112/15) das seinerzeit besprochene Urteil des Kammergerichts zwar im Ergebnis bestätigt, dabei aber zugleich die in der Besprechung geäußerte Sorge wenn nicht zerstreut, so doch relativiert, dass ein der „Street Photography“ zuzuordnendes Foto, welches in einem elitären Kunstzirkel ohne weiteres gezeigt werden darf, sich in einen rechtswidrigen Angriff auf das Persönlichkeitsrecht verwandele, wenn es auf die Straße getragen wird, und deshalb Street Photography womöglich zukünftig nur noch in geschlossenen Räumen stattfinden dürfe.
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