Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat seinen Bericht über die erste Überprüfung des EU-US-Angemessenheitsbeschlusses am 4. November 2024 veröffentlicht. Die Überprüfung selbst erfolgte bereits am 18. und 19. Juli 2024 in Washington. Der Bericht fällt positiv aus. Der EDSA lobt die schnelle Implementierung des EU-US-Data-Privacy-Framework (DPF) und stellt positive Entwicklungen zum Datenschutz in den USA fest, insbesondere im Hinblick auf die Stärkung des Data Protection Review Court zur Durchsetzung der Datenschutzrechte.
Ziel erreicht?! Die EU-Kommission hat den US-Angemessenheitsbeschluss erlassen
Dienstag, 11. Juli 2023
Über die Entwicklungen und Herausforderungen in Sachen EU-US-Datentransfers hielten wir Sie in den letzten Jahren auf dem Laufenden. Erst kürzlich berichteten wir davon, dass sich der Erlass eines US-Angemessenheitsbeschlusses durch die EU-Kommission auf der Zielgeraden befände und zeigten die Bedenken des Europäischen Datenschutzausschusses und des EU-Parlaments auf. Dass es am Ende so schnell geht, damit haben wohl die wenigsten gerechnet. Gestern, am 10. Juli 2023, erließ die EU-Kommission den US-Angemessenheitsbeschluss (Pressemitteilung der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland).
Ob dieser Beschluss nun tatsächlich das Ende des Dauerbrenners bedeutet oder diesem nur wieder neues Futter liefert, wird sich zeigen. Fakt ist, dass der Angemessenheitsbeschluss sich auf die Datenübermittlungen in die USA nur auswirkt, wenn die Unternehmen darauf vertrauen können und werden, dass dieser Bestand hat. Eines ist allerdings sicher: Alle Augen werden sich nunmehr auf Herrn Schrems richten.