usedSoft mit BMT beim BGH erfolgreich gegen Adobe
In dem seit Jahren währenden Rechtsstreit zwischen usedSoft und Adobe hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun mit Urteil vom 11.12.2014 (Az. I ZR 8/13) den dort streitgegenständlichen Handel mit online vertriebenen Lizenzen aus sogenannten EDU-(Volumenlizenz-)Programmen von Adobe letztinstanzlich für rechtmäßig erklärt. Eine Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.
Der BGH bestätigte mit seiner Entscheidung das Berufungsurteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG) vom 18.12.2012 (Az. 11 U 68/11) und wies die Klage von Adobe insgesamt ab.