Es ist noch immer rechtlich nicht vollständig geklärt, ob die Nutzung urheberrechtlich geschützten Contents zum Zwecke des KI-Trainings von der Schrankenregelung für das sogenannte Text and Data Mining (TDM-Schranke) erfasst ist. Das Landgericht Hamburg hat in seinem Urteil vom 27.09.2024 (AZ 310 O 227/23) festgestellt, dass jedenfalls das Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Bildern zur Erstellung von Datensätzen, die für KI-Training verwendet werden können, eine nach der Schrankenregelung des § 60d Abs. 1 UrhG zulässige Vervielfältigung darstellen kann.
Praxishandbuch Recht der Kunst
Dienstag, 25. Juni 2019
Welche Rechtsbeziehungen bestimmen den Kunstmarkt? Welche Sorgfaltspflichten sind beim Inverkehrbringen von Kulturgut zu erfüllen? Welche rechtlichen Verhältnisse gelten im Zusammenhang mit Kunstauktionen? Welche Gesichtspunkte sind bei Kunst als Gegenstand von Finanztransaktionen zu beachten? Und wie verhält es sich mit der Wiederherstellung von Eigentumsverhältnissen an Raubkunst?
Im aktuellen Praxishandbuch Recht der Kunst gibt Dr. Katharina Garbers-von Boehm, LL.M., BMT Berlin, in den Kapiteln "Kulturgutschutz", "Klassischer Kunsthandel", "Auktion", "Kunst als Gegenstand von Transaktionen" und "Raubkunst" Antworten auf u. a. diese Fragen.
Das Handbuch, verfasst von einem renommierten Autorenteam und herausgegeben von Klaus Ebling/Winfried Bullinger, beleuchtet neben juristischen auch wirtschaftliche Aspekte des Rechts der Kunst und richtet sich an Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Gerichte, Finanzbehörden, Aufsichtsbehörden im Bereich Kunst und Kultur, Galerien, Auktionatoren, Kunstversicherer, Kunstberater, Museen, Stiftungen und Sponsoren. Erschienen ist es im Verlag C.H. Beck, München.