Marken, gewerbliche Schutzrechte
Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten. Letztere umfassen Marken, Patente sowie Gebrauchs- und Geschmacksmuster. BMT verfügt über ausgewiesenes Wissen auf allen Gebieten des geistigen Eigentums. Wir verschaffen unseren Mandanten solche IP-Rechte (= Intellectual Property) und stehen dafür ein, dass die Rechteinhaber diese wirtschaftlich verwerten können und vor Nachahmern bestmöglich geschützt sind.
Länderübergreifend unterstützen wir unsere Mandanten bei der Registrierung, Verwaltung und Verteidigung ihres geistigen Eigentums. Wir kümmern uns – wenn nötig in Kooperation mit lokalen Anwälten und mit Patentanwälten – um nationale wie internationale Schutzrechtsanmeldungen. Dies kann Patente, Gebrauchsmuster, Marken oder Geschmacksmuster betreffen. Die Beratung von Büsing Müffelmann & Theye ist vorausschauend ausgerichtet. So bedenken wir auch, ob Geheimnisschutz, Zeitrangabsicherung oder sonstige juristische Gestaltungen im Einzelfall anzuraten sind.
Kommt es zum Konflikt, kämpft BMT für die Schutzrechte seiner Mandanten vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem EU-Markenamt, den zuständigen nationalen oder europäischen Gerichten. Und zwar in ordentlichen wie einstweiligen Verfügungsverfahren.
Marken
BMT berät junge wie etablierte Unternehmen über alle Phasen innerhalb einer Markenentwicklung. Wir prüfen strategische Fragen, führen weltweit Marktrecherchen zur Absicherung der Einsätze durch und beraten bei der Auswahl von Wort-/Bildmarken. Die sich hieran anschließende Marken-Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt, entsprechenden europäischen Stellen oder der WIPO (World Intellectual Property Organization) erfolgt nahtlos.
Unsere Kompetenzteams betreuen weltweit Markenportfolios namhafter Unternehmen. Hierzu gehören die Pflege und laufende Erneuerung von Schutzrechten, die Gestaltung von Lizenz-, Abgrenzungs- sowie Vorrechtsvereinbarungen, aber auch die prompte sowie nachhaltige Abwehr von Rechteverletzungen. Und hier reichen unsere Möglichkeiten weit. BMT operiert in einem internationalen Netzwerk. Wann immer sinnvoll, schalten wir zur Durchsetzung der Interessen unserer Mandanten weitere Anwälte im Ausland aus unserem Netzwerk hinzu. So können wir Marken für unsere Mandanten auf allen Kontinenten managen.
Bei der Durchsetzung neuer Markenformen, vor allem bei der Durchsetzung von Form- und abstrakten Farbmarken, hat BMT sowohl in Anmelde- als auch in nationalen sowie europäischen Verletzungs- und Löschungsverfahren juristische Pionierarbeit geleistet.
Designs
Die rechtliche Absicherung von Designs verlangt sehr viel Erfahrung. Das beginnt bei der Frage, ob eine Leistung die sogenannte Werkhöhe erreicht. Das kann zum Beispiel ein Produktdesign, ein Corporate Design, eine Schriftgestaltung, den Entwurf für eine Verpackung oder sonstige grafische Entwicklungen betreffen.
BMT klärt diese und viele weitere Voraussetzungen. Wir analysieren außerdem, welche Form der Registrierung am geeignetsten ist – beispielsweise die Registrierung als Marke oder Geschmacksmuster. Unsere Anwälte klären frühzeitig weitere Sicherungsmaßnahmen. Hierzu gehört u. a. die Entwicklung von Lizenz-, Abgrenzungs- oder Vorrechtsvereinbarungen. Sofern notwendig, übernehmen wir auch gern die Verhandlungsführung mit Lizenznehmern sowie anderen Rechteverwertern; auf außergerichtlicher wie gerichtlicher Ebene.
Produktpiraterie
Mittels gezielter Zoll-, Markt- und Internetüberwachungsprogramme stellt Büsing Müffelmann & Theye sicher, dass die Verletzung gewerblicher Schutzrechte unmittelbar erkannt und schlagkräftig unterbunden wird. Dazu stoßen wir Zollbeschlagnahmungen und staatsanwaltschaftliche Maßnahmen an und führen einstweilige Verfügungsverfahren.
Bei der Verfolgung von Marken-, Geschmacksmuster-, Patent- und Urheberrechtsverletzungen verfügt Büsing Müffelmann & Theye über europaweite Erfahrungen. Über individuelle Paket-Lösungen werden Monitoring, Reporting sowie Rechnungsstellung nahtlos mit der Koordination von Recherchediensten zusammengeführt. Viele namhafte Unternehmen arbeiten auf dem Gebiet der Produktpiraterie deshalb mit BMT.
Patent, Gebrauchsmuster
Neben Internet- und Informationstechnologien gehören innovative Entwicklungen im Pharma- und Fahrzeugbereich zu den wichtigsten Wachstumsmärkten der Gegenwart. BMT hat seinen Anwaltsverbund deshalb gezielt durch Partner verstärkt, die in diesen Bereichen über dezidierte Wissenstiefe verfügen.
Dadurch ist es uns möglich, in die oft schwierige Materie einer technischen Innovation einzusteigen – und hieraus exakte Lösungen für die Verwertung und Absicherung von Patenten beziehungsweise Gebrauchsmustern abzuleiten. BMT entwickelt und verhandelt Lizenzvereinbarungen, unterstützt seine Mandanten durch Nutzungsrechteregelungen oder andere Formen der vertraglichen Absicherung. BMT übernimmt die Abwehr von Patent- sowie Gebrauchsmusterverletzungen. Mit Zielfestigkeit. Und Engagement.
Rechtsanwälte mit Schwerpunkt Marken, gewerbliche Schutzrechte
Berlin
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Axel Dumann
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Dr. Justus Gaden
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Dr. Katharina Garbers-von Boehm, LL.M., Maîtrise en Droit
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Roland Kreitz