Arbeitsrecht
Die Bearbeitung arbeitsrechtlicher Fragestellungen verlangt eine hohe fachliche Spezialisierung und einen sensiblen Umgang mit der Materie. Nationale wie internationale Mandanten greifen deshalb auf unsere weitreichenden Erfahrungen in diesem Bereich zurück. Sie profitieren von dem persönlichen Engagement unserer Kompetenzteams und der unmittelbaren Einbindung des jeweils verantwortlichen Partners.
Büsing Müffelmann & Theye berät und vertritt sowohl private als auch öffentliche Arbeitgeber in sämtlichen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Zu unseren Mandanten zählen Führungskräfte, leitende Angestellte, Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder.
Über eine vorausschauende Beratung versuchen wir, Konfliktpotenzial schon im Vorfeld aufzuspüren und somit auszuschalten. BMT übernimmt die umfassende Gestaltung der Verträge zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer, weiterhin die Beendigung der Verträge einschließlich eventuell notwendiger Prozessführungen. Unsere Beratung richtet sich an Unternehmen wie auch an Top-Führungskräfte – beispielsweise bei der Gestaltung und Verhandlung von Aufhebungsverträgen.
Aufsichtsräte, Betriebsräte & Gewerkschaften
BMT unterstützt in- und ausländische Unternehmen im täglichen Umgang mit Betriebs- und Personalräten sowie bei der Regelung arbeitsrechtlicher Fragen in Einigungsstellen. Wir verhandeln für unsere Mandanten Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge, wir stehen in Arbeitskampfsituationen unterstützend zur Seite und setzen Interessen in gerichtlichen Auseinandersetzungen durch. Auf hohe Erfahrungen können wir im Bereich der Unternehmensmitbestimmung verweisen.
Umstrukturierungen & Reorganisation
Stehen Veränderungen im Unternehmen an, bietet BMT die umfassende Beratung bei Betriebsübergängen, Betriebsverlegungen, Betriebsstilllegungen und in Fällen des Personalabbaus. Unsere Anwältinnen und Anwälte übernehmen die Verhandlungen mit Betriebsräten und Gewerkschaften, u. a. bei der Aushandlung von Interessenausgleichen sowie Sozialplänen. Kennzeichnend für unsere Arbeit sind profunde Fachkenntnisse – inklusive Sonderfällen. So finden wir Lösungen auch zu besonders schwierigen Arbeitsrechtsfragen.
Arbeitsbedingungen
Die Aufgaben des Arbeitsrechtes reichen heutzutage weit über das Kündigungsschutzrecht, das Betriebsverfassungsrecht oder auch das Tarifrecht hinaus. Vielfach begleiten wir Mandanten bei der Einführung neuer Vergütungs- oder Zielvereinbarungssysteme. Die Flexibilisierung von Arbeitszeiten oder die Entwicklung neuer Motivationsansätze bilden weitere Einsatzbereiche, um die wir uns kümmern. Büsing Müffelmann & Theye steht für individuelle, lösungsorientierte Rechtsberatung – mit handfesten Antworten auf komplexe, arbeitsrechtliche Fragen.