Private Equity, Venture Capital, Corporate Finance
Die seit 2007 durch den Zusammenbruch der Investmentbank „Lehman Brothers“ in ihrem Ausmaß spätestens offensichtlich gewordene Finanzkrise hat ihre Spuren auch in der Welt der Private Equity Transaktionen hinterlassen. Unter dem Schlagwort „Private Equity“ sind zunächst einmal klassische M & A Transaktionen zu verstehen, das heißt der Erwerb einer Zielgesellschaft durch einen Finanzinvestor (Private Equity Investor). Hiervon abzugrenzen sind strategische Investoren, das heißt selbst am Waren- oder Dienstleistungsmarkt tätige Wirtschaftsunternehmen, die durch den Zukauf eines weiteren Unternehmens ihr Tätigkeitsfeld erweitern möchten.
Wesentlicher Bestandteil einer Private Equity Transaktion ist die für diesen Transaktionstyp prägende Art der Aufbringung des Kaufpreises für die Zielgesellschaft. Eine solche Finanzierung erfolgt in der Regel durch einen Konsortialkredit, der durch die Vermögenswerte der erworbenen Gesellschaft besichert wird. Die Rückführung dieses Konsortialkredits erfolgt dann zumindest zum Teil aus den Erträgen der akquirierten Gesellschaft in der Zeit nach der Transaktion (Leveraged Finance). Durch die Finanzkrise ist gerade diese Form der Finanzierung diffiziler geworden. Rechtsberatung bei solchen Transaktionen bedarf der Kreativität und des Engagements für die Belange des Mandanten.
Zusätzlich zu den Kenntnissen, die unsere Partner für die Betreuung einer M&A Transaktion mitbringen, gehören zur rechtlichen Begleitung einer syndizierten Finanzierung auch Kenntnisse über die einschlägige, spezifische Finanzierungsdokumentation, die zum einen aus umfangreichen Darlehensverträgen und zum anderen aus typischen Sicherheitenpaketen für die Geldgeber besteht, in der Forderungen, Vermögensgegenstände und z. B. Geschäftsanteile zur Sicherung an die finanzierenden Banken übertragen oder verpfändet werden.
Unter dem Schlagwort „Venture Capital“ oder auch „Wagniskapital“ versteht man die ohne bankmäßige Sicherheiten gewährte finanzielle Unterstützung und das Investment in ein typischerweise junges, aufstrebendes Unternehmen gegen eine Beteiligung an diesem Unternehmen. Mitunter sind solche Beteiligungen auch von weiteren Finanzinstrumenten begleitet, wie Darlehen oder stille Beteiligungen.
Auch hier sind Branchenkenntnisse und ein Gefühl der beratenden Rechtsanwälte für die spezifischen Wünsche und Bedürfnisse der Investoren einerseits und der kapitalsuchenden Unternehmer andererseits für eine erfolgreiche Beratung ausschlaggebend. Beides können wir anbieten. Aufstrebende Unternehmen begleiten wir vor allem auf der Suche nach den am besten geeigneten Investoren und bei der Vertragsgestaltung mit ihren Geldgebern, darüber hinaus bei Mitarbeiterbeteiligungsmodellen und den zahlreichen anderen Rechtsfragen, die in dieser Phase der Unternehmensentwicklung typischerweise zu klären und im Sinne des Mandanten zu gestalten sind. Investoren unterstützt BMT bei der rechtlichen Bewertung von Zielunternehmen (due diligence) und bei der vertraglichen Ausgestaltung des sich anschließenden Investments.
Corporate Finance beschäftigt sich mit allen Möglichkeiten der Finanzierung von Unternehmen und Transaktionen, angefangen mit der Begleitung unserer Mandanten bei Gesprächen mit ihrer Hausbank über die Gewährung eines Unternehmenskredites, über die Beratung und Begleitung im Hinblick auf einen Börsengang (Initial Public Offering – IPO) oder eine Kapitalerhöhung, entweder im kleinen Gesellschafterkreis oder wiederum über den Kapitalmarkt (Secondary Offering). Wir begleiten und beraten Mandanten bei der Begebung von Schuldverschreibungen (Corporate Bonds) und bei der Stellung von Sicherheiten im Rahmen einer Finanzierung. Wir beraten beim Erwerb einer Zielgesellschaft und damit einhergehend im Zusammenhang mit der hierfür nötigen Finanzierung (Acquisition Finance). Auch im Fall einer Krise oder Insolvenz stehen wir unseren Mandanten zur Seite und beraten bei einer Umstrukturierung und Refinanzierung durch die Gesellschafter, Gläubiger und sonstige Dritte.