Bankrecht
Die überragende Bedeutung der Kreditinstitute im Rahmen einer funktionierenden Volkswirtschaft stellt auch an die rechtliche Beratung dieser Unternehmen besondere Anforderungen. Die Betreuung von Banken und Sparkassen erfordert daher nicht nur tiefgehendes Know-how im klassischen Bank- und Bankaufsichtsrecht. Auch andere Rechtsgebiete, wie das Immobilien- sowie das Handels- und Gesellschaftsrecht, sind regelmäßig Gegenstand der Beratung.
Dabei kann BMT seinen Mandanten das spezialisierte Wissen der unterschiedlichen Fachbereiche standortübergreifend zur Verfügung stellen. In- und ausländische Kreditinstitute greifen darauf ebenso zurück wie Finanzinvestoren, die wir beim Ankauf und bei der Abwicklung von Kreditportfolien umfassend vertreten.
Ein hohes Augenmerk genießt bei Büsing Müffelmann & Theye darüber hinaus seit jeher die forensische Praxis. Wir vertreten Kreditinstitute bundesweit bei der Durchsetzung eigener und bei der Abwehr fremder Ansprüche auf den Gebieten des Kredit- und Kreditsicherheitenrechts, des Zahlungsverkehrs und des Wertpapier- und Anlagegeschäfts.
Insolvenzrecht in der Bankpraxis
„Die Bank in der Insolvenz ihres Kunden“ ist ein Dauerthema – nicht nur in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Die dann auftretenden Rechtsfragen sind nicht selten kompliziert und erfordern spezifisches Know-how im Schnittpunkt von Bank-, Insolvenz- und vielfach auch Gesellschaftsrecht. Das Verhältnis des Insolvenzverwalters zu den Gläubigerbanken spielt in diesem Zusammenhang eine zentrale Rolle. Es kann sich sowohl kooperativ als auch konfrontativ gestalten. Büsing Müffelmann & Theye sind beide Gemengelagen vertraut.
Wir beraten u. a. beim Abschluss von Sicherheitenpoolverträgen und gleichfalls beim Abschluss von Verwertungsvereinbarungen mit dem Insolvenzverwalter. Kreditinstitute wie auch Finanzinvestoren begleiten wir als Käufer oder als betroffene Sicherungsnehmer beim Verkauf von Massebestandteilen durch den Insolvenzverwalter.
Die Erfahrung zeigt, dass Kreditinstitute und Finanzinvestoren mit als erste in das Blickfeld des Insolvenzverwalters geraten, wenn es um die Prüfung möglicher Anfechtungsansprüche geht. Spezifisches Know-how auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung ist dann unerlässlich. Mit diesem Fachwissen und ausgeprägter forensischer Expertise verfügt BMT über das Handwerkzeug, um die Interessen unserer Mandanten gegenüber dem Insolvenzverwalter mit Nachdruck zu verteidigen.
Anlegerklagen
Die Inanspruchnahme von Kreditinstituten wegen fehlgeschlagener Kapitalanlagen hat erheblich zugenommen. Der rechtliche Rahmen dafür wird fast ausschließlich durch die Rechtsprechung gezogen. Unsere Kanzlei vertritt Kreditinstitute in solchen Auseinandersetzungen seit Jahren und ist mit der aktuellen Rechtsprechung vertraut. Wir wissen daher auch, wann es ratsam ist, einen Rechtsstreit einmal nicht zu führen und die Einigung mit dem Anspruchsteller zu suchen.
Deutsche und internationale Kreditinstitute beauftragen die Spezialisten von BMT mit der Abwehr von Schadensersatz- und Rückabwicklungsansprüchen; dies betrifft z. B. fehlgeschlagene Immobilienerwerbe oder auch fehlgeschlagene Beteiligungs- und Wertpapierkäufe, auch unter dem Aspekt der Prospekthaftung.
Notleidende Kreditengagements
Wenn ein Kreditengagement notleidend wird, gilt es oftmals, eine kreative Lösung zu finden und diese rechtsbeständig umzusetzen. BMT ist auch hier ein verlässlicher Ansprechpartner, der darauf eingestellt ist, schnell eine präzise und praxistaugliche Lösung zu erarbeiten.
Wir begleiten Banken und Sparkassen bei der Umstrukturierung und Sanierung ihrer Kreditengagements, weiterhin bei der Vergabe von Sanierungskrediten, beim Abschluss von Treuhand-, Konsortial- sowie Poolverträgen und entsprechenden Sicherungsvereinbarungen.
Auch bei der Abwicklung notleidend gewordener Kredite stehen wir Kreditinstituten und Finanzinvestoren bei sämtlichen rechtlichen Fragestellungen zur Verfügung. Wir vertreten unsere Mandanten gerichtlich bei der Durchsetzung von Kreditforderungen, bei der Verwertung von Kreditsicherheiten und bei der Abwehr von Klagen der betroffenen Schuldner oder Sicherungsgeber. Finanzinvestoren, die ihre – oft immobilienbesicherten – Forderungen durch Weiterverkauf ihrer Rechte oder Verkauf der belasteten Immobilie verwerten wollen, finden in BMT einen Partner mit Erfahrung und Marktkenntnis.