Medien-, Urheber-, Kunstrecht
Das Medienrecht betrifft die Kommunikation und Information in sämtlichen Medien, sei es in den klassischen Medien (Presse, Film, Rundfunk einschließlich Radio und Fernsehen), sei es in den enorm wachstumsstarken Bereichen von Multimedia und Internet. In dieser echten Querschnittsmaterie verfügen unsere Medienrechtsexperten über vernetzte Kenntnisse im Presse-, Rundfunk-, Verlagsrecht, IT-Recht, Telekommunikationsrecht, Datenschutz-, Jugendschutzrecht sowie u. a. im Medienstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht.
Das Urheberrecht überschneidet sich in zentralen Teilen mit dem Medienrecht, insbesondere wenn es um die Rechte an Medieninhalten geht (Bilder, Texte, Musik). Weitreichende Teile des Kunstrechts wiederum sind Urheberrecht, da Letzteres auch die Rechte an und die Vermarktung von Werken der bildenden Kunst, der Tanzkunst, der Baukunst, der Fotografie, der Musik, der Filmkunst etc. regelt.
Das Medienrecht spielt innerhalb der Rechtsberatung von BMT spätestens seit Anfang der 1980er Jahre eine zentrale Rolle – haben Anwälte unserer Partnerschaft doch federführend am Aufbau des Privatfernsehens in der Bundesrepublik Deutschland mitgewirkt.
Dieser Schwerpunkt wurde später mit der Entwicklung der neuen Medien (Multimedia und Internet) stetig ausgebaut. Unsere Experten in den Bereichen Medienrecht, Urheberrecht und Kunstrecht können auf ein über Jahre gewachsenes, fundiertes Know-how und eine für die Rechtsberatung in diesem Bereich unabdingbare Erfahrungspraxis zurückgreifen. Unsere Mandanten erhalten – ob nun in Fragen des Medien-, Urheber- oder Kunstrechts – praxisgerechte und innovative Lösungen auf der Grundlage einer interdisziplinären Beratung.
Urheberrecht
Die nachhaltige Beratung zum Schutz und zur Verwertung von schöpferischen, kreativen Leistungen bildet einen deutlichen Schwerpunkt von BMT in diesem Bereich. Zu unseren Mandanten gehören unter anderem: Internetplattformen, Softwareanbieter, eBusiness-Portale, Rundfunk- und Fernsehsender, Verlage, Filmproduktionen und Filmverwertungsunternehmen, Fotografen, Musikproduktionen sowie Musikverwertungsunternehmen, Werbeagenturen, Modedesigner, Architekten, PR-Agenturen und andere Kreative oder im kreativen Bereich tätige Unternehmen.
Wir entwickeln und verhandeln Regelungen über die Einräumung sowie Übertragung von Nutzungs- und Verwertungsrechten etwa im Rahmen von Musik-, Multimedia-, Verlags- und Lizenzverträgen, im Rahmen von Arbeits-, Kooperations- sowie Projektverträgen, F&E-Verträgen, Datenbank- sowie Softwareverträgen. Gleiches gilt im Zusammenhang mit gesellschaftsrechtlichen Konstellationen; etwa bei Joint-Venture-Gesellschaften oder auch Entwicklungsvereinen.
Wir setzen die Urheberrechte unserer Mandanten vor Gericht und außergerichtlich durch: So erteilen wir Abmahnungen, erwirken im gerichtlichen Eilverfahren einstweilige Unterlassungsverfügungen und verfolgen Auskunfts- sowie Schadensersatzansprüche. Wir wehren umgekehrt urheberrechtliche Angriffe auf unsere Mandanten mit hoher Sachkompetenz ab, sei es im Prozess oder außergerichtlich.
Kunstrecht
Das Kunstrecht ist kein Rechtsgebiet im eigentlichen Sinne. Viele Rechtsnormen, die in diesem Bereich Anwendung finden, wurden nicht speziell für die Kunst geschaffen – aber ohne ein Verständnis für die spezifischen Besonderheiten der Materie und der Gepflogenheiten können diese allgemeinen Gesetze nicht sinnvoll angewandt werden. Gleichzeitig wird der Umgang mit Kulturgut vereinzelt durch Spezialnormen wie das Kulturgutschutzgesetz geregelt und es ist weithin üblich, bestimmte ethische Grundsätze zu beachten, welche dann im Einzelfall auch positives Recht überlagern und verdrängen können.
Vom Urheberrecht des Künstlers bis zur Stiftungsgründung, von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Auktionshauses bis zum (oft internationalen) Leihverkehr zwischen Museen oder Privaten und Museen und der teilweise speziellen steuerlichen Behandlung von Kunst – BMT deckt bei der Beratung von Sammlungen, Stiftungen, Museen, Künstlernachlässen und dem international agierenden Handel die komplette Bandbreite der relevanten rechtlichen und steuerlichen Themen im Bereich Kunst & Kultur ab.
Rechtsanwälte mit Schwerpunkt Medien-, Urheber-, Kunstrecht
Berlin
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Dr. Andreas Behr
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Maximilian Beiche
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Dr. Katharina Garbers-von Boehm, LL.M., Maîtrise en Droit
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Roland Kreitz
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Britta Neß
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Dr. Lars Siebert, LL.M. (Emory)