Steuerrecht
Jede grundlegende unternehmerische Entscheidung – wie etwa die Unternehmensgründung, die Umstrukturierung oder Umwandlung, die Unternehmensnachfolge oder ein Unternehmenskauf bzw. -verkauf – löst steuerliche Folgen aus. Als rechtliche Berater von Unternehmern und Unternehmen gehört das Steuerrecht deshalb zu unserer Kernkompetenz. Dabei beschränken sich unsere Tätigkeiten nicht auf das inländische Steuerrecht. Anwälte unserer Partnerschaft erarbeiten Lösungen für Fragen, die sich aus grenzüberschreitenden Rechtsbeziehungen ergeben, mit den Mitteln des internationalen Steuerrechts. Für Probleme des Steuerrechts ausländischer Staaten ziehen wir unsere Kooperationspartner hinzu, die wir in allen Wirtschaftszentren der Welt ansprechen können.
Gesellschaftsrechtliche Gestaltungen
Wir tragen dafür Sorge, dass von uns beratene Unternehmen in der steuerlich richtigen Rechtsform geführt werden. Wir beschränken uns nicht darauf, bei gesellschaftsrechtlichen Gestaltungen sowie insbesondere Umstrukturierungen die bilanz- und steuerrechtlichen Folgen darzustellen. Uns ist es vielmehr ein eigener Ansporn, für unsere Mandanten die jeweils steuerrechtlich optimale Lösung zu entwickeln und die Mittel des Umwandlungs- und Umwandlungssteuerrechts in ihrer Verknüpfung zu nutzen. Dabei arbeiten wir regelmäßig eng mit den Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern unserer Mandanten zusammen. Komplexe oder steuerrechtlich innovative Gestaltungen sichert Büsing Müffelmann & Theye durch verbindliche Auskünfte der Steuerbehörden ab.
Unternehmenstransaktionen
Der Entwicklung und Umsetzung von steueroptimierten Lösungen kommt eine Schlüsselrolle bei Unternehmenstransaktionen zu. Wir erarbeiten individuelle steueroptimierte Lösungen für die Verkäufer- oder Käuferseite, sei es beim Share Deal oder beim Asset Deal. Aber auch die langfristige Veräußerungsperspektive veranlasst steuerliche Überlegungen, die von großem Nutzen sein können. In jedem Falle kann sich unser Mandant der kompetenten Beratung aus einer Hand von der Entwicklung der Transaktionsstruktur über die Due Diligence und die Vertragsverhandlung bis zum Closing sicher sein. Wir setzen unsere Erfahrung in diesem Bereich ein, um die unternehmerischen Ziele mit den steuerlichen Gegebenheiten zu koordinieren.
Nachfolgeplanung, erbrechtliche Gestaltung
Bei der Unternehmensnachfolge sind steuerliche Belange von besonderer – manchmal auch existenzieller – Bedeutung. Wir entwickeln daher mit der Unternehmerin oder dem Unternehmer frühzeitig die steueroptimale Nachfolge und loten aus, welche der in Betracht kommenden Varianten für ihn und sein Unternehmen sowie für den designierten Nachfolger am sinnvollsten ist. Wir beraten bei vorweggenommenen Erbfolgen (Unternehmensnachfolgen zu Lebzeiten) und stehen mit schenkung- und ertragsteuerlicher Expertise zur Seite, um durch solide Gestaltungen die steuerliche Belastung zu vermeiden oder zu minimieren.
Daneben nutzen wir unsere Erfahrungen, die wir durch eine Vielzahl von uns begleiteter Unternehmensnachfolgen gewonnen haben, um das Nachfolgekonzept ganzheitlich abzusichern. Dies betrifft nicht selten auch außersteuerliche, eher praktisch veranlasste Probleme und persönliche Fragestellungen, die mit Unternehmensnachfolgen verbunden sind.
Bei der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Betreuung zählen neben Unternehmerinnen und Unternehmern auch vermögende Privatpersonen zu unseren Mandanten. Büsing Müffelmann & Theye berät bei der steuerlich richtigen Gestaltung der Verfügungen von Todes wegen, seien es Testamente oder Erbverträge.
Stiftungen
Große Erfahrungen können wir auch bei der rechtlichen Beratung im Zusammenhang mit der Errichtung von Unternehmens-, Familien- und auch gemeinnützigen Stiftungen, insbesondere auch als Träger ererbten oder zu vererbenden Vermögens, vorweisen. Dabei beraten wir unsere Mandanten bei der Planung einer Stiftung und setzen die dabei gesteckten Ziele durch eine sachgerechte Ausgestaltung der Stiftungssatzung wirkungsvoll um. Wir wirken bei der behördlichen Anerkennung der Stiftung mit und begleiten die Stiftung nicht nur in ihrer Entstehungsphase.
Steuerverfahren
Wir setzen uns als Steueranwälte in Auseinandersetzungen mit den Steuerbehörden für die Interessen unserer Mandanten wirkungsvoll ein. Wir vertreten unsere Auftraggeber u. a. in Betriebsprüfungs-, Einspruchs- und Klageverfahren, erforderlichenfalls bis zum Bundesfinanzhof. In vielen Fällen unterstützen wir in solchen Verfahren den Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer unseres Mandanten. Bei der steueranwaltlichen Tätigkeit nutzen wir den Vorsprung, den wir gegenüber den Steuerbehörden haben, weil wir die wirtschaftlichen Zusammenhänge aufgrund unserer Erfahrungen oder aufgrund der dauernden Beratung unserer Mandanten besser werten und damit steuerlich sicherer beurteilen können.