Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
Büsing Müffelmann & Theye verfügt über eine jahrzehntelange Erfahrungspraxis in diesen sensiblen Rechtsgebieten. Wir beraten unsere Mandanten umfassend in Angelegenheiten des Wirtschafts- sowie Steuerstrafrechts und vertreten sie gegenüber den Behörden, Staatsanwaltschaften und Gerichten. Des Weiteren wahren wir die Rechte von Unternehmen in Straf- und Bußgeldverfahren.
Wir vertreten bei allen wirtschafts- sowie steuerstrafrechtlichen Sachverhalten sowohl Einzelpersonen wie auch Unternehmen mit ihren Organen bzw. deren Geschäftsführer und leitende Angestellte. Kompetenz im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, dafür steht BMT.
Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren
Wirtschafts- oder steuerstrafrechtliche Ermittlungsverfahren sind für diejenigen, die es trifft, oft beklemmend. Wichtig ist in diesem Moment, dass Sie versierte juristische Beratung erhalten. Büsing Müffelmann & Theye wird von dem Ziel geleitet, möglichst jeden wirtschaftlichen Schaden oder drohende Reputationsverluste von Ihnen oder auch Ihrem Unternehmen abzuwenden. Um dies zu erreichen, arbeiten wir uns exakt in den Sachverhalt ein, dem die Strafvorwürfe zugrunde liegen, und stellen diese gegenüber den Finanz- sowie Strafverfolgungsbehörden richtig. Bei Durchsuchungsmaßnahmen und Vernehmungen können Sie auf unsere solide Unterstützung vertrauen – ganz unabhängig davon, ob Sie Zeuge oder Beschuldigter sind.
Vermögensdelikte
Bei der Beratung im Bereich der Vermögensdelikte handelt es sich oft um die Vorwürfe des Betrugs, der Untreue und der Geldwäsche, da diese Vorwürfe typische Delikte im wirtschaftlichen Verkehr darstellen. Bei Vorwürfen dieser Art ist exakte juristische Arbeit erforderlich, um anhand der einzelnen Tatbestandsmerkmale genaue Prüfungen vorzunehmen, ob der Vorwurf tatsächlich angenommen werden kann und um diesen Vorwurf entschieden zu entkräften.
Unsere Strafverteidiger kennen die hierzu einschlägigen Urteile, die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des BGH – so ist zuverlässig gewährleistet, dass die Mandanten bestmögliche Beratung erhalten und ihre Rechte im Strafverfahren gewahrt werden.
Korruption
In Fällen des Vorwurfs der Korruption beraten wir unsere Mandanten ebenfalls umfassend. In diesem Bereich geht es häufig um die Kenntnis der Bestechungsdelikte, insbesondere der Bestechungsdelikte im geschäftlichen Verkehr, und den wirtschaftlichen Hintergrund eines Unternehmens. Durch die weiteren spezialisierten Partner der Kanzlei ist sichergestellt, dass die Strafverteidiger Hand in Hand mit den Experten – beispielsweise unseren Vergaberechtlern – die Fälle bearbeiten können und sachgerechten Lösungen zuführen.
In diesem Zusammenhang ist auch eine umfassende Rechtspraxis in der sogenannten Korruptionsprävention in der Wirtschaft (Stichwort: Compliance) vorhanden. Unsere Strafverteidiger stellen dabei durch Regularien sicher, dass es zu keinen Schäden für die Unternehmen kommt. Dabei beraten wir auch umfassend im Hinblick auf den Vorwurf der Korruption im Ausland. Unsere Strafverteidiger verfügen auch in diesem Bereich über reichhaltige Erfahrung.
Insolvenzstraftaten
Unsere Strafverteidiger beraten sowohl im Vorfeld als auch während der Krise sowie in der Nachbewältigung der Krise des Unternehmens. Dabei sind neben den klassischen Insolvenzdelikten wie Bankrott oder Insolvenzverschleppung immer auch die nebenstrafrechtlichen Vorschriften zu beachten, dabei aber auch die jeweiligen Folgen für die Verantwortlichen von Unternehmen. Unsere Strafverteidiger stellen dies durch die Zusammenarbeit im Team mit weiteren Partnern der Kanzlei sicher und wahren dadurch die Rechte unserer Mandanten.
Arztstrafrecht, Medizinstrafrecht
Das Medizinstrafrecht ist ein komplexes und vielschichtiges Rechtsgebiet, das souveräne Spezialkenntnisse verlangt. Büsing Müffelmann & Theye berät unter anderem Krankenhäuser und Ärzte, die ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten sind. Um Strafverfahren bereits im Vorfeld zu vermeiden, unterstützen und beraten wir im Bereich des Medizinstrafrechts regelmäßig auch Unternehmen.
Compliance
Bei der Beratung von Unternehmen helfen wir bei der Formulierung von notwendigen Strafanzeigen und bei der präventiven Verhinderung von Straftaten durch die Implementierung von Compliance-Systemen.