Forschung & Entwicklung, Technikrecht
Das Wirtschaftswachstum von Unternehmen und Gesellschaften hängt heutzutage immer mehr vom Wissen ab - Wissen, das in technischem Fortschritt umgesetzt wird. Für Technologieunternehmen gehört der konsequente Ausbau von Forschung & Entwicklung deshalb mit zu den Schlüsselthemen ihres Erfolges. Wissensressourcen müssen aber nicht nur ständig erweitert, sondern vor allem solide abgesichert werden.
Kooperationen tragen erheblich dazu bei, eigene unternehmerische Möglichkeiten auf eine verbreiterte, wirtschaftliche Basis zu stellen. Das Aufsetzen, die Gestaltung und eine rechtssichere Begleitung von partnervernetzenden Vorhaben in Forschung sowie Entwicklung – beispielsweise auch unter Beteiligung von privaten und öffentlichen Forschungseinrichtungen oder Universitäten – bilden daher einen Schwerpunkt innerhalb der F&E-Beratung von BMT. Dies gilt auch für die Begleitung von EU- und nationalen F&E-Fördervorhaben.
Im Rahmen des Technikrechts kümmern sich unsere Spezialisten effizient um die Absicherung aller Formen technischen Know-hows unserer Mandanten. Wir stehen beispielsweise bei der Registrierung, dem Schutz, der Verwaltung sowie Verteidigung ihrer technischen Schutzrechte umfassend zur Seite – sei es auf nationaler oder grenzüberschreitender Ebene. Im Auftrag unserer Mandanten führen wir zudem Rechtsstreite vor deutschen und europäischen Gerichten, um vorliegende technische Schutzrechte oder sonstiges Know-how konsequent zu verteidigen oder gegenüber Dritten durchzusetzen.
Forschung & Entwicklung
Prozess- oder Produktinnovationen, die im Unternehmen oder beispielsweise auch in Zusammenarbeit zwischen der forschenden Wissenschaft und der Industrie erarbeitet werden sollen, besitzen wesentlich bessere Erfolgsaussichten, wenn bereits im Vorfeld eine exakte Gestaltung der Abläufe und jeweiligen Zuständigkeiten sichergestellt ist. BMT gestaltet die juristischen Randbedingungen passgenau, dazu gehören: Vereins-, Konsortial- oder sonstige Zusammenarbeitsmodelle mit den entsprechenden Vertragswerken. BMT kümmert sich um subventionsrechtliche Aspekte, etwa der nationalen oder europäischen Wirtschaftsförderung, und wir prüfen kartellrechtliche Fragen (Gruppenfreistellungsverordnung / GVO).
Bei der Gestaltung von F&E-Verträgen oder analogen Lizenzierungs-Vereinbarungen erarbeiten unsere Spezialisten entsprechende Mechanismen zur optimalen wirtschaftlichen Verwertung des vorliegenden Know-hows und existierender Alt-/Neuschutzrechte unserer Mandanten. Wir beraten jeweils umfassend zu rechtlichen Fallstricken und zeigen geeignete Gegenmaßnahmen auf.
Mit vielen Unternehmen und Forschungseinrichtungen arbeiten wir bereits seit Jahren eng zusammen; das hieraus entstandene tiefe Verständnis für die komplexen, technischen Vorgänge hinter einer Innovation ist kennzeichnend für die Beratungsarbeit von BMT. So sichern wir die Interessen unserer Mandanten regelmäßig auch bei der Erlangung von Zugangsrechten zu neu geschaffenen Ergebnissen, Kenntnissen und Schutzrechten (Neu-Schutzrechte genannt).
Bei der Ausgestaltung von F&E-Kooperationen sowie F&E-Projekten unter der Beteiligung von Hochschulen oder Organisationen schätzen viele Unternehmen unser Expertenwissen. Grenzüberschreitend.
Technikrecht
Eine Beratung, die auf dem Gebiet des Technikrechts nachhaltig begeistern will, muss interdisziplinär angelegt sein. Souveräne Kenntnisse innerhalb dieses komplexen Rechtsgebiets sind von daher selbstverständlich; mindestens genauso wichtig ist aber auch ein Verständnis der Abläufe und technischen Zusammenhänge. Deshalb gehört Freude an Forschung und Technik bei BMT dazu.
Nur so können unsere Kompetenzteams technikbezogene Fragestellungen des Wirtschaftsrechts mit sachgerechten Lösungen beantworten. Wir unterstützen das Technologiemanagement unserer Mandanten in den Bereichen Produktionsmanagement (mit dem Schwerpunkt juristische Produktverantwortung einschließlich Produkthaftung), Produktsicherheit (z. B. Produktsicherheitsgesetz, CE-/GS-Kennzeichnung), Qualitätsmanagement (beispielsweise bei QM-Vereinbarungen in Lieferbeziehungen) sowie Risiko-, Projekt- und Umweltmanagement. Ein Anliegen ist uns die proaktive Vermeidung von Geschäfts- und Haftungsrisiken durch gezielte Optimierung von Entwicklungs-, Herstellungs- sowie Vermarktungsprozessen.
Wir kümmern uns weiterhin um die Absicherung technischer Schutzrechte sowie ergänzenden Know-hows unserer Mandanten. Hierzu gehören beispielsweise: präventiver Geheimnisschutz, zeitige Schutzrechtsregistrierungen, Zeitrangabsicherungen und sonstige vertragliche Gestaltungen. Forschungs- und Entwicklungsergebnisse sowie innovatives Wissen sind oft die entscheidenden Faktoren für den Erfolg von Technologieunternehmen. BMT unterstützt seine Mandanten bei der Registrierung, dem nachhaltigen Schutz, der Verwaltung und soliden Verteidigung ihrer technischen Schutzrechte und ihres Know-hows. Unsere Technik-Spezialisten kümmern sich beispielsweise bei Patent-, Gebrauchsmuster- sowie Urheberrechten um alle erforderlichen Schutzrechtsanmeldungen auf nationaler oder internationaler Ebene. Bei Patentanmeldungen kooperieren wir mit den für den jeweiligen Techniksektor am besten geeigneten Patentanwälten. Technikrecht bei BMT: durchgängig ausgefeilt.
Patente, Gebrauchsmuster
Unsere Beratung setzt auch in diesem Bereich solide Standards. Wir entwickeln, verhandeln und betreuen Lizenzvereinbarungen, Nutzungsrechteregelungen sowie beispielsweise Kooperationsverträge. In allen Fällen verfolgen wir das Ziel, eine optimale Verwertung und Absicherung von Patenten, technischen Erfahrungen oder sonstigen gewerblichen Schutzrechten für unsere Mandanten zu erreichen.
Wir stehen in engem Austausch mit Patentanwälten, die wir sehr gut kennen und deren Arbeit wir vertrauen; auf dieser Basis setzen wir Patent- und Gebrauchsmusterrechte vor nationalen und EU-Gerichten sowohl in ordentlichen als auch in einstweiligen Verfügungsverfahren durch. BMT begleitet zudem - meist mit Patentanwälten - nationale und internationale Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen.
Geheimnisschutz
Ideen, Erfindungen, Konzepte, Herstellungsverfahren, Prototypen, Pläne, Softwareleistungen und sonstige technische Errungenschaften stellen die Grundlage weitreichender Unternehmenserfolge dar. Sie sind als Basis des technischen Vorsprungs unserer Mandanten umfassend vor dem Zugriff Unberechtigter zu schützen. Die Geheimhaltungsvereinbarung (GHV), auch Non-Disclosure-Agreement oder Confidentiality Agreement genannt, sowie meist strafbewehrte Vertraulichkeitsregelungen mit Lieferanten, Auftraggebern und Abnehmern, Kooperationspartnern oder Mitarbeitern unserer Mandanten gehören zum Grundhandwerkszeug von BMT. Sprechen Sie mit unseren F&E- sowie Technikrecht-Teams. Wissen schützt Wissen.
Rechtsstreitigkeiten und Geheimnisverrat
Wir bieten unseren Mandanten die punktgenaue Beratung – gerade auch dann, wenn bei einem Projekt schnelle Reaktionszeiten gefragt sind. In Konfliktfällen bemühen wir uns um eine Vermittlung zwischen den Parteien und die fast immer vorteilhafte, außergerichtliche Lösung der strittigen Fragen im Sinne unserer Mandanten. Für den Fall, dass ein Rechtsstreit trotz vielfacher Bemühungen unvermeidbar ist, wissen Sie mit BMT hohe Prozesserfahrungen – auch bei Gerichtsverfahren mit komplexen technischen Implikationen – hinter sich.
Wir nutzen unser Wissen, um die Thematik für den zuständigen Richter, der technischen Belangen meist fragend gegenüber steht, zielführend aufzubereiten. Hierzu strukturieren wir die fachlichen Inhalte, zeigen die jeweiligen Zusammenhänge auf und verzahnen die technischen Aspekte mit juristischen Fragestellungen. So entstehen leicht verständliche Entscheidungsgrundlagen, die ein gerichtliches Ergebnis im Sinne unserer Mandanten zielführend vorbereiten. Das aufwendige Hinzuziehen von Gutachtern kann in den meisten Fällen vermieden werden, was Ressourcen und wertvolle Zeit spart.
Ein wachsendes Feld heftiger Auseinandersetzungen stellt der Verrat von Betriebsgeheimnissen oder auch Industriespionage dar. Wir wissen um den außerordentlichen Wert technischen Know-hows unserer Mandanten und gehen mit der ganzen Härte des Gesetzes gegen solche Diebstähle vor. Sei es im Rahmen des Wettbewerbsrechts. Oder auf Grundlage des Arbeitsrechts, wenn Mitarbeiter des eigenen Unternehmens an den Vorgängen beteiligt sein sollten. Im Rahmen des Wirtschaftsstrafrechts sorgen wir weiterhin – in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft – um Verfolgung des oder der Täter.
Rechtsanwälte mit Schwerpunkt Forschung & Entwicklung, Technikrecht
Berlin
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Thao Behmer
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Sandra Bischoff
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Jan Dirkwinkel
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Axel Dumann
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Dr. Katharina Garbers-von Boehm, LL.M., Maîtrise en Droit
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Christine Knote, LL.M.
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Mareike Köllejan
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Britta Neß
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Simon Schultze
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Dr. Lars Siebert, LL.M. (Emory)
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Dr. Matthias Terbach
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Elisa Wehling