Kartellrecht
Eine Vielzahl wirtschaftlicher Vorgänge erfordert die Beachtung kartellrechtlicher Vorgaben. Dies gilt in erster Linie im Rahmen von Fusionen und dem Erwerb von Unternehmensbeteiligungen. Aber auch sonstige Vereinbarungen und Kooperationen sind unter dem Aspekt zu prüfen, ob sie zu einer unmittelbaren oder mittelbaren Beeinträchtigung des Wettbewerbs führen.
Kartellrecht gilt dabei nicht nur für Großkonzerne. Insbesondere das Verbot wettbewerbsbeeinträchtigender Absprachen richtet sich an alle Unternehmen, unabhängig von Marktmacht und Umsatzzahlen. Dementsprechend geraten zunehmend auch mittelständische Unternehmen in den Fokus der Kartellbehörden.
Wir beraten in allen Bereichen des deutschen und europäischen Kartellrechts. Dies umfasst neben Fusionskontrollverfahren auch die Vertretung in Kartellbußgeldverfahren und Schadensersatzprozessen. Kommt es bei kartellbehördlichen Ermittlungen zu einer Durchsuchung (Dawn Raid), sind wir für unsere Mandanten jederzeit erreichbar.
Fusionskontrolle, Transaktionen
Kartellrechtliche Fragen sind oft im Zusammenhang mit Anteilserwerben oder Unternehmensübernahmen zu klären: Werden bestimmte Umsatzschwellen überschritten, muss ein Fusionskontrollverfahren durchgeführt werden. Wir unterstützen und vertreten unsere Mandanten in solchen Verfahren vor dem Bundeskartellamt und bei der EU-Kommission.
Kooperationen, Vereinbarungen
Kartellrechtliche Expertise ist ebenfalls beim Abschluss von Einkaufs- und Vertriebsvereinbarungen gefragt. Insbesondere wenn ausschließliche Bezugs- oder Vertriebsrechte begründet, Kunden oder Gebiete zugewiesen werden sollen, ist eine kartellrechtliche Beratung im Vorfeld sinnvoll. BMT berät seine Mandanten zudem bei der kartellrechtskonformen Gestaltung sowie Beurteilung von Kooperationsverträgen jeder Art. Und Gleiches gilt auch für anstehende Forschungs-, Beschaffungs- sowie Entwicklungsverträge.
Bußgeldverfahren, Schadensersatzklagen
Wenn die Kartellbehörden wegen Kartellabsprachen ermitteln, überlegen und prüfen wir mit Ihnen, ob die Stellung eines Kronzeugenantrags zweckmäßig ist. Wir stehen unseren Mandanten auch bei sogenannten Dawn Raids (Durchsuchungen) sowie in Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitenverfahren zur Seite.
Um die Beachtung des deutschen und europäischen Kartellrechts in Ihrem Unternehmen zu gewährleisten, unterstützen wir Sie bei internen Ermittlungen und bieten hierzu Compliance-Programme und Schulungen an.