Wettbewerbsrecht
Wir beraten und vertreten umfassend auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts. Tritt der Fall ein, dass Ihr Unternehmen durch unlautere Wettbewerbsmaßnahmen von einem Mitbewerber tangiert wird, unterbinden wir diese Aktivitäten schlagkräftig. Stehen die Vorzeichen dagegen umgekehrt, werden also Vorwürfe gegen Sie oder Ihr Unternehmen im Sinne wettbewerbsrechtlicher Vergehen erhoben, sind unsere Beratungen und Vertretungen nicht weniger effektvoll.
Im Fokus der Auseinandersetzungen stehen oftmals irreführende oder im weitesten Sinne unzulässige Werbe- und Marketingmaßnahmen sowie unwahre Behauptungen über Wettbewerber und deren im Markt befindlichen Produkte. Weitere Streitpunkte können Nachahmungen oder gezielte Behinderungen im Wettbewerb sein. Immer öfter spielen auch Geheimnisverrat oder Geheimnisverwendung eine gewichtige Rolle. In solchen, meist im einstweiligen Rechtsschutz entschiedenen, Auseinandersetzungen übernimmt BMT die solide und entschiedene Verteidigung. Engagement entscheidet – immer auch Prozesse.
Präventive Maßnahmen
Um Angriffsflächen schon im Vorfeld auszuschließen, operiert BMT mit einer Vielzahl vernetzter Aktivitäten. Wir überprüfen unter anderem Geschäftsmodelle, Marketingstrategien, Werbemaßnahmen, allgemeine Geschäftsbedingungen, Produkte und auch Dienstleistungen auf wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit noch vor ihrem Einsatz. Da viele unserer Mandanten ihren Geschäften in globalen Märkten nachgehen, können wir zu Klärung länderspezifischer Gegebenheiten zu jeder Zeit unser internationales Netzwerk hinzuziehen. In enger Abstimmung mit unsere Mandanten entwickeln wir im Falle wettbewerbsrechtlicher Bedenken kreativ gleichwertige Alternativkonzepte.
Streitiges Wettbewerbsrecht
BMT sorgt dafür, dass Angriffe von Mitbewerbern oder Verbänden gegenüber unseren Mandanten ebenso scharf wie souverän beantwortet werden. Sei es im Bereich von Marketingmaßnahmen, Dienstleistungen, Produktgestaltungen oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abmahnungen prüfen wir akribisch, um auf diese Weise perfekte Gegenangriffe oder möglichst schmerzlose Teilzugeständnisse platzieren zu können. Unser Anspruch ist dabei immer, gerichtliche Konflikte nach Möglichkeit zu vermeiden.
Selbstverständlich unterstützen wir unsere Mandanten auch bei der Unterbindung unfairer, unlauterer Wettbewerbsmaßnahmen durch andere Marktteilnehmer. Im Bedarfsfall initiieren und koordinieren wir Verkehrsbefragungen, Testkäufe oder Detektivdienste. Gerichtliche Auseinandersetzungen führen wir unter Einsatz der ganzen Klaviatur prozessualer und vorprozessualer Maßnahmen, wie etwa Abmahnung, Gegenabmahnung, Schutzschrift, einstweilige Verfügung, gerichtliche Schriftsätze. Viele Prozessgegner werden so spätere Mandanten.
Geheimnisschutz
Fälle von Geheimnisverrat und Industriespionage nehmen nach unserer Beobachtung exorbitant zu; sie können aus dem Unternehmen heraus erfolgen oder werden gezielt von außen verursacht. Um dem entgegen zu treten, entwickelt BMT mit seinen Mandanten präventive und zuverlässige Schutzkonzepte. Dies mündet nicht selten in Strategieberatung zu den Themenkomplexen Compliance oder IT-Sicherheit, um vorhandene Schlupflöcher koordiniert zu schließen. Soweit Schäden schon eingetreten sind, setzen wir die Ersatzansprüche unserer Mandanten gerichtlich durch und kümmern uns in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft um eine effektive Strafverfolgung. Büsing Müffelmann & Theye verfügt nicht ohne Grund über hohe Reputation im Wirtschaftsstrafrecht.
Heilmittelwerberecht
Heilmittelwerberecht bildet eine besondere Unterkategorie des allgemeinen Wettbewerbsrechts, und dieser Spezialbereich verlangt tief in die Materie eindringende Kenntnisse. BMT ist hier umfassend engagiert. Wir beraten umfassend zur Gestaltung von Werbe- und Marketingmaßnahmen und übernehmen Vertretungen von streitigen Fällen. Mit innovativen Marketingkonzepten im Internet oder im Bereich Mobile Devices beschäftigen wir uns bereits seit Jahren intensiv.