Medizinrecht
Wir beraten Ärzte und Krankenhäuser, Apotheker und ärztliche Berufsverbände, Praxisnetze und Privatkliniken, Pharmahersteller und sonstige im Gesundheitswesen tätige Firmen sowie Berufstätige umfassend zu allen Aspekten des Medizinrechts. Klare Schwerpunkte unserer Tätigkeiten in diesem Zusammenhang sind: medizinisches Gesellschafts-, Sozial-, Verwaltungs- sowie Haftungsrecht.
Während der Berufsausübung beraten und vertreten wir Ärzte, Apotheker und Angehörige anderer Heilberufe oftmals ein Berufsleben lang. Das reicht von der Approbation über die Wahl der geeigneten Gesellschaftsform (z. B. Berufsausübungsgemeinschaft) bis hin zur Veräußerung oder Auflösung der Gesellschaft. Wir stehen bei der Vermeidung von strafrechtlichen oder datenschutzrechtlichen Problemen zur Seite und zeigen die Möglichkeiten der ärztlichen Werbung auf.
Im Hinblick auf den wirtschaftlichen Erfolg Ihrer Praxis bieten wir Beratung im Vertragsarztrecht sowie Gebührenrecht. Wir kümmern uns um die Abwehr von Rückforderungsansprüchen der KV/KZV, um hier nur eine von vielen Möglichkeiten zu nennen. BMT steht bei Problemen mit den Krankenversicherungen oder Ärztekammern zur Verfügung. Im Falle von Arzthaftungsverfahren oder Strafprozessen übernehmen wir die souveräne und nachhaltige Verteidigung unserer Mandanten.
Vertragsarztrecht, Berufsrecht
Immer stärker wird das Arztrecht durch neue, einschlägige Gesetze, Verordnungen, Normen und laufend veränderte Richtlinien erfasst. Für Ärztinnen und Ärzte, deren Aufmerksamkeit vornehmlich ihren Patienten dienen sollte, wird eine profunde juristische Unterstützung deshalb immer wichtiger. BMT übernimmt die Beratung in allen Fragen des ärztlichen/vertragsarztrechtlichen Zulassungs- wie Berufsrechts. Wir begleiten unsere Mandanten im Falle gerichtlicher Verfahren oder vor den (Zulassungs-) Gremien der Kassenärztlichen Vereinigungen. Unsere Kompetenzteams helfen bei einer drohenden Entziehung der Zulassung und kümmern sich um Fragen zum Vertragsarztsitz. Bei der Praxisnachfolge, die einen besonderen Aspekt des Medizinrechts im vertragsarztrechtlichen Kontext darstellt, setzt sich Büsing Müffelmann & Theye für die effiziente Umsetzung Ihrer Ziele ein.
Gesellschaftsrecht, Kooperationen
Das Gesundheitswesen lässt heutzutage eine Vielzahl von Geschäftsmodellen zu, was die beteiligten Leistungsträger sowohl organisatorisch wie auch unternehmerisch entlasten kann – und nicht zuletzt die Patientenversorgung optimiert. Profunde Kenntnisse im Gesellschaftsrecht sind notwendig, um hier gute Entscheidungen treffen zu können. Ebenso wie Erfahrungen mit Vertragsgestaltungen und der geübte Umgang mit den Kassenärztlichen Vereinigungen.
Aber ob nun Gemeinschaftspraxis, MVZ, Ärztehaus, Praxisverbund, Berufsausübungs- oder Apparategemeinschaften: BMT begleitet Ihre Vorhaben über alle beruflichen Entwicklungsstufen hinweg. Hierzu gehört die Errichtung, Gestaltung und langfristige Betreuung ärztlicher Kooperationsformen. Wir beraten Sie, wenn ein Partner aus dem Verbund ausscheiden will oder eine Erweiterung der Gemeinschaft auf Basis vorhandener Verträge ansteht. Unser Leistungsspektrum umfasst: Auflösungs- und Ausscheidungsvereinbarungen, Beitritt- und Mitarbeiterverträge, Kaufverträge und nicht zuletzt Mietverträge.
Plausibilitäts-, Richtlinienprüfung
Die Konsequenzen einer Plausibilitätsprüfung können für den Vertragsarzt erheblich sein. Neben dem enormen zeitlichen Aufwand, den eine solche Prüfung regelmäßig mit sich bringt, drohen auch Regress und disziplinarische Maßnahmen. Vorwürfe müssen zügig und nachhaltig ausgeräumt werden, um dem Misstrauen der KVen souverän entgegen zu treten. Nicht selten folgt im Anschluss auf eine Plausibilitätsprüfung auch eine strafrechtliche Verfolgung, weiterhin ist die zulassungsrechtliche Ebene für Betroffene im Blick zu halten.
BMT berät und vertritt insbesondere Vertragsärzte, Medizinische Versorgungszentren, ermächtigte Krankenhausärzte sowie Belegärzte bei allen Wirtschaftlichkeitsprüfungen. Unser Überblick über die augenblicklichen Tendenzen in der Rechtsprechung, aber auch unsere weitreichenden Erfahrungen mit KV-spezifischen Vorgängen ermöglichen es, ihre Verteidigung souverän aufzustellen. Wir helfen bei der Bewältigung der Datenmengen, analysieren die KV-Unterlagen auf Mängel und organisieren Stellungnahme wie Widerspruch.
Arzthaftung, Arztstrafrecht
In strafrechtlichen wie auch haftungsrechtlichen Angelegenheiten ist ein hohes Maß an Sensibilität gefordert. Dies setzt voraus, dass Ihr Anwalt über breit aufgestellte Kenntnisse im Medizinrecht und in berufsrechtlichen Fragen verfügt. Der Vorwurf eines Behandlungs- oder Aufklärungsfehlers kann enorme Belastungen für den Mediziner mit sich bringen. Wir klären den genauen Sachverhalt, organisieren den Austausch mit Ihrer Haftpflichtversicherung und nehmen, sofern sinnvoll, den direkten Kontakt mit dem Geschädigten auf. Kommt es dennoch zum Prozess, vertreten wir Ihre Sache mit Nachdruck.
Bei allen Ermittlungsverfahren – ob wegen Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht, fahrlässiger Tötung oder Abrechnungsbetrug – kann BMT das Wissen von Fachanwälten interdisziplinär vernetzen. Der Fachanwalt für Medizinrecht arbeitet bei uns Hand in Hand mit dem Fachanwalt für Strafrecht bzw. mit erfahrenen Spezialisten für strafrechtliche Fragen. Bereits im frühen Stadium der Ermittlungen, noch vor Eröffnung eines öffentlichen Hauptverfahrens, suchen wir eine Erledigung des Verfahrens zu erwirken. Aber auch bei einer strafprozessualen Verteidigung heißt BMT: Kompetenz.
Kliniken, Pharmaunternehmen
Krankenhäuser und Pharmafirmen beraten wir in allen Fragen des Wirtschaftsrechts. Wir unterstützen bei strategischen Konzepten, Vertragsgestaltungen, operativen Maßnahmen, Produktion, Vertrieb, Werbung, Marketing und Wettbewerb sowie bei Fragestellungen des Arbeitsrechts. Krankenhauskäufe und -verkäufe begleiten wir ebenso wie Outsourcingprojekte und Kooperationsvorhaben im zunehmend wichtiger werdenden Schnittstellenbereich stationär / ambulant.