Mergers und Acquisitions
Mergers & Acquisitions, also Unternehmenszusammenschlüsse, Unternehmenskäufe oder Unternehmensverkäufe, sind in aller Regel richtungsweisende Entscheidungen für die Unternehmensentwicklung. Unterschiedliche Branchen stellen zudem differenzierte Anforderungen an eine erfolgreiche M&A-Beratung. Deshalb benötigen Sie bei diesen bedeutenden Entscheidungen einen Partner, der die rechtlichen ebenso wie Ihre wirtschaftlichen Belange im Blick hat. Hier sind Sie bei Büsing Müffelmann & Theye an der richtigen Adresse.
Wir beraten Unternehmer und Unternehmen beim Kauf sowie Verkauf von Unternehmen ebenso wie bei der Umstrukturierung ihrer Unternehmensgruppe. Neben der traditionell bei uns starken Beratung des deutschen Mittelstandes stehen wir auch Finanzinvestoren – wie beispielsweise Private Equity Fonds – bei dem Erwerb von Beteiligungen oder Zielgesellschaften bei und begleiten umgekehrt Unternehmen, die mit einem Investor zusammenarbeiten, bei den Verhandlungen.
Diese Beratungsleistung im Rahmen von M&A erfordert Kenntnisse in einer ganzen Reihe von Spezialgebieten, insbesondere dem Aktien- und GmbH-Recht, dem Umwandlungs- und Umwandlungssteuerrecht, dem allgemeinen Steuerrecht, dem Kartellrecht einschließlich einem guten wirtschaftlichen Verständnis. Darüber hinaus verlangt die Betreuung Kenntnisse des Industriezweigs, in dem die Transaktion stattfindet.
Fundiertes Wissen in der Ablaufgestaltung einer solchen Transaktion – angefangen bei vorvertraglichen Vereinbarungen wie Vertraulichkeits- und Absichtserklärungen über die Durchführung einer rechtlichen Prüfung des zu erwerbenden Unternehmens (Due Diligence) bis hin zur Ausgestaltung und Verhandlung der eigentlichen Transaktionsverträge – können Sie bei Büsing Müffelmann & Theye voraussetzen. Wir sprechen Ihre Sprache: Unsere auf diesem Gebiet tätigen Anwälte verfügen über langjährige, auch internationale Transaktionserfahrung. Damit ist gewährleistet, dass auch inländische Transaktionen unter Beteiligung ausländischer Mandanten und internationale Transaktionen umfassend und souverän betreut werden können.
Die Größe unserer Sozietät erlaubt die bedarfsgerechte Zusammenstellung von Teams einschließlich der Bildung von größeren, fachlich hoch spezialisierten Arbeitsgruppen zur überregionalen Durchführung einer gründlichen Prüfung der Zielgesellschaft, bei komplexen, umfassenden Aufgabenstellungen oder bei aufwendig-komplexen Transaktionsstrukturen. Büsing Müffelmann & Theye führt M&A-Transaktionen sicher zum Erfolg.
MBO/MBI
Wenn die Mitglieder der Geschäftsführung die Kapitalmehrheit an ihrem Unternehmen erwerben möchten („Management Buy-out“) oder eine externe Gruppe von Führungskräften plant, ein Unternehmen zu übernehmen („Management Buy-in“), stellen sich neben gesellschafts- und steuerrechtlichen Fragen in der Regel auch Fragen der Finanzierung. Oft werden solche Modelle im Rahmen der Unternehmensnachfolge gewählt. Büsing Müffelmann & Theye berät sowohl Erwerbsinteressenten als auch die Verkäuferseite bei entsprechenden Transaktionen und erarbeitet für sie interessengerechte Übernahmemodelle.
Joint Ventures
Die Gründung eines Unternehmens durch (nahezu) gleichberechtigte Partner oder die Aufnahme eines gleichberechtigten Partners in ein Unternehmen (Joint Venture) erfordert detaillierte und ausgewogene gesellschaftsrechtliche Regelungen, die im Gesellschaftsvertrag und daneben häufig in Gesellschaftervereinbarungen getroffen werden müssen. Ergänzend sind oftmals Lieferungen, Dienstleistungen, Finanzierungen oder Lizenzen zwischen den Mutterunternehmen und der gemeinsamen Tochter zu regeln. Zudem muss das Joint Venture kartellrechtlich zulässig sein und gegebenenfalls vor dem Start die Zusammenschlusskontrolle durchlaufen. Auf der Basis unserer interdisziplinären und langjährigen Erfahrung kann Büsing Müffelmann & Theye Sie ebenso kompetent wie umfassend bei der Ausgestaltung interessengerechter Lösungen beraten.