Immobilienrecht
BMT weiß im Bereich des Immobilienrechts immer wieder neue Standards zu setzen. Unsere Beratung umfasst den Ankauf, Verkauf, die Entwicklung sowie Verwertung von Immobilien. Wir gestalten Kaufverträge, Erschließungs- und städtebauliche Verträge, entwickeln und verhandeln Projektentwicklungs- und Projektsteuerungsverträge. Wir kümmern uns um Bau- und Bauträgerverträge, Architektenverträge sowie General- und Nachunternehmerverträge – und vertreten unserer Mandanten in allen Fragen des Immobilienrechts auch vor Gericht.
Gleichzeitig prüfen und verhandeln wir Immobilien-Finanzierungen, sowohl in Asset als auch Share Deals und Portfoliotransaktionen. BMT deckt alle Facetten von der rechtlichen Analyse von Grundeigentum und Immobiliengesellschaften bis zur fundierten Due Diligence ab.
Auf kürzestem Wege können wir das hoch spezialisierte Wissen verschiedener Fachbereiche innerhalb unserer Kanzlei vernetzen. Dadurch bieten unsere Teams eine über das Immobilienrecht im eigentlichen Sinne hinausgehende Beratung in den weiterführenden Rechtsgebieten Steuerrecht, Gesellschaftsrecht sowie Prozessrecht, ohne die eine kompetente Betreuung heute nicht möglich ist. BMT berät u. a. Eigentümer, Vermieter, Investoren, Projektentwickler, Vermögensverwaltungen, Bauunternehmer, Immobilienmakler, Fondsemittenten, Facility-Manager sowie Immobilienverwalter.
Mietrecht
Büsing Müffelmann & Theye entwirft oder überprüft Mietverträge, wir unterstützen die ordentliche Durchführung von Mieterhöhungs- und Modernisierungserklärungen. Daneben können Instandhaltungs- und Instandsetzungspflichten eine wichtige Rolle in der Beratung spielen, ebenso wie Rückbaurechte. Ein weiteres Thema ist die Beendigung von Mietverträgen. Wir helfen Eigentümern bei vorzeitigen Kündigungen oder Vertragsaufhebungen; Räumungsansprüche setzen wir durch oder wehren sie ab. Zudem versuchen wir, Konflikte durch projektgenaue Strategien und Verhandlungen schon im Vorfeld zu vermeiden.
Immobilien und Steuern
Investitionen in Immobilien sind vielfach mit hohem Kapitaleinsatz verbunden. Um hier nachhaltig wirtschaften zu können, müssen auch steuerliche Fragen über die gesamte Wertschöpfungskette einer Immobilie optimal berücksichtigt werden. BMT vernetzt das Wissen von Immobilienrechtlern mit der besonderen Expertise von Steuerrechtlern.
Im Zusammenhang mit Immobilien beraten wir unter anderem in den Bereichen Umsatz-, Gewerbe-, Ertrag-, Grunderwerb-, Schenkung- sowie Erbschaftsteuer. Wir begleiten Immobilientransaktionen, aber auch die gesellschaftsrechtliche Ausgestaltung von Fondskonzepten oder Eigentümerstrukturen unter dem Aspekt des Steuerrechts. Ein weiteres Beispiel sind erbrechtliche Gestaltungen bei Immobilienbesitz.
Vergaberecht
Die Notwendigkeit zur Durchführung von Vergabeverfahren öffentlicher Aufträge schreitet immer weiter voran. Gleichzeitig steigt Jahr für Jahr die Zahl der Bauunternehmen, die an Vergabeverfahren teilnehmen. Da die Rechtsprechung in diesem Bereich von ständigen Entwicklungen geprägt ist, fühlen sich öffentliche Auftraggeber oft verunsichert – aber auch für Bieter oder Bietergemeinschaften sind die Voraussetzungen öffentlicher Vergabeverfahren oft nur noch schwer zu durchschauen.
Büsing Müffelmann & Theye setzt dem fundierte Fachkenntnisse entgegen. Wir unterstützen Auftraggeber in allen Phasen der Vergabegestaltung, das reicht von der Verfahrenswahl über die Zuschlagserteilung bis zu Nachprüfungsverfahren. Bieter begleiten wir bei der Strategieentwicklung, wir analysieren die Vorgaben und schaffen zuverlässige Grundlagen für die Angebotsabgabe. Zeigen sich im Vergabeverfahren fehlerhafte Angebotswertungen, klären wir mit unseren Mandanten die Optionen für solide Gegenangriffe ab.
Krisenmanagement, Sanierungen
Schließlich begleiten wir Investoren, die in dem Erwerb einer notleidenden Immobilie eine zwar sanierungsintensive und somit riskante Herausforderung erkennen – aber auch eine chancenreiche Investition in die Zukunft. Unsere Beratungstätigkeit richtet sich auf der anderen Seite auch an Investoren sowie Fondsgesellschaften, deren Immobilienbesitz in finanzielle Schieflage geraten ist. Hier wirken wir gestaltend und kritisch prüfend bei der Erstellung von Krisenkonzepten mit. Wir unterstützen weiterhin Banken bei der Realisierung und optimierten Verwertung ihrer Forderungsbestände.
Eigentümergemeinschaften, WEG
Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze gehen gerade im Bereich der Eigentümergemeinschaft auf komplexe, oftmals verwirrende und verschachtelte rechtliche Bestimmungen zurück. Für die solide, kompetente Beratung von Eigentümergemeinschaften – einschließlich der Beratung von Beiräten, Verwaltungsgesellschaften und Einzeleigentümern – ist deshalb spezialisiertes Wissen gefragt. BMT kann in diesem Bereich besondere Erfahrungen vorweisen. Wir beraten im Übrigen auch Projektentwickler sowie Teileigentümer bei der Errichtung einer Gemeinschaftsordnung, die den Erfordernissen entspricht und Konflikte bereits im Vorfeld vermeidet.