Erbe, Nachfolge, Stiftungen
In vielen Unternehmen stehen in den nächsten Jahren die Fragen der Nachfolgeregelung zur Lösung an. Büsing Müffelmann & Theye entwickelt und gestaltet ganzheitliche Konzeptionen gemeinsam mit dem Unternehmer und den designierten Nachfolgern. Einen Schwerpunkt unserer Beratung bildet dabei die familieninterne Übergabe des Unternehmens an die nächste Generation. Nicht selten kennen wir die Zusammenhänge bereits seit vielen Jahren; wir haben den Erwerb des Unternehmens oder die Übernahme von vorherigen Generationen begleitet. Heute beraten wir den Inhaber darin, seine Söhne und Töchter in die Unternehmensnachfolge einzubinden.
Aber nicht immer ist ein nahtloser Übergang innerhalb des familiären Verbundes gegeben. Dort, wo anderweitige Regelungen zu entwickeln sind, erarbeitet Büsing Müffelmann & Theye gemeinsam mit seinen Mandanten unternehmensinterne oder auch unternehmensexterne Nachfolgelösungen. Zu solchen Gestaltungen gehört beispielsweise die gesellschaftsrechtliche Eingliederung von bisherigen leitenden Angestellten in das Unternehmen, und zwar unter Lösung der dabei entstehenden Steuerfragen. In jedem Fall wird durch unsere Juristen bei der Neustrukturierung des Gesellschafterkreises durch geänderte gesellschaftsvertragliche Regelungen, die auch eine Beirats- oder Aufsichtsratsverfassung sowie die Installierung einer Familien-Stiftung zweckmäßig erscheinen lassen können, vernetzte Beratung hinterlegt.
Entwicklung von Nachfolgekonzepten
Büsing Müffelmann & Theye verfügt über jahrzehntelange Erfahrung auf den Gebieten des Gesellschafts- sowie Unternehmenssteuerrechts. Unsere Beratung vernetzt bei Bedarf erbrechtliche, handelsrechtliche, familienrechtliche sowie gesellschaftsrechtliche Fragestellungen. Diese interdisziplinäre Praxis ermöglicht es uns, auch komplexe oder gezielt individuelle Strategien für die Unternehmensnachfolge zu entwickeln.
Um den Fortbestand des Unternehmens zu sichern, müssen neben Fragen zur künftigen Gesellschaftsgestaltung auch Problematiken der Handlungsfähigkeit und wirtschaftlichen Kontinuität des Unternehmens geklärt werden. Einer Optimierung der Steuerbelastung, die mit der Übergabe einhergeht, kommt von daher hohe Bedeutung zu.
Gleichzeitig sind für den Unternehmer und seine Familie häufig auch emotionale Fragen wichtig, also Anforderungen eher privater Art innerhalb der Unternehmensnachfolge. Auf Grundlage einer Vielzahl von BMT erfolgreich entwickelten Nachfolgeplanungen erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen Lösungen, die Ihre persönlichen Wünsche mit den rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen in Einklang bringen. Unsere Beratung umfasst deshalb u. a. auch: Entwurf von Eheverträgen und Familienverfassungen, Entwicklung von Strategien zur Vermeidung von Erbkonflikten, Maßnahmen der vorweggenommenen Erbfolge.
Erbrecht, Vermögensnachfolge
Über große Erfahrung verfügen wir auf dem Gebiet des Erbrechts. Büsing Müffelmann & Theye gestaltet sowohl Unternehmertestamente als auch Verfügungen von Todes wegen für Inhaber privater Vermögen. Dabei beschränkt sich unsere Beratungspraxis nicht auf erbrechtliche Aspekte - wir sichern von uns erarbeitete Lösungen auch gegen Folgen ab, die im Erbfall auf erbschaftsteuer- und ertragsteuerrechtlicher Basis oft entstehen.
Eine erbrechtliche Nachfolgeregelung kann, sofern sie sachgerecht und langfristig angelegt ist, vielfache Maßnahmen mit sich ziehen. So etwa die Anpassung von Unternehmensstrukturen, die nachträgliche Änderung oder den Abschluss von Eheverträgen oder die Umschichtung von Vermögen. BMT berät Unternehmer, Unternehmerfamilien sowie Privatpersonen zu diesen Fragen disziplinübergreifend. Wir bereiten Testamente und Erbverträge vor (Verfügungen von Todes wegen) und beurkunden sie als Notare.
Beratung zu Stiftungen
Zur Nachfolgeplanung unserer Mandanten kann auch die Errichtung einer Unternehmensstiftung, einer Familienstiftung oder einer gemeinnützigen Stiftung gehören. BMT berät bei der Planung und setzt die Vorhaben durch eine sachgerechte Ausgestaltung der Stiftungssatzung um. Wir wirken unterstützend bei der behördlichen Anerkennung der Stiftung und begleiten die Stiftung, wenn gewünscht, auch über ihre Entstehungsphase hinaus.
Maßgeschneiderte Lösungen. Weltweit.
In den Fällen, in denen kein geeigneter Unternehmensnachfolger zur Verfügung steht, beraten wir unsere Mandanten bei der Veräußerung des Unternehmens (Asset Deal) oder von Anteilen daran (Share Deal); wir gestalten für veräußernde Unternehmer, ebenso wie für Erwerber, die steueroptimale Lösung. Hierzu greifen wir im Bedarfsfall auch auf die Möglichkeiten unseres Netzwerkes zurück. Dies ist immer dann gefragt, falls Vermögenswerte über mehrere Länder hinweg miteinander verzahnt sind.
Im privaten Bereich lässt sich ebenso wie bei der unternehmerischen Nachfolgeplanung eine erhebliche Erbschaftsteuerersparnis erzielen, wenn eine sorgfältige Strukturierung des Vermögens, gegebenenfalls auch grenzüberschreitend, erfolgt. Dies setzt die Einbeziehung von zivil- sowie steuerrechtlichen Fragen der entsprechenden Länder voraus. Und es verlangt zudem eine vorausschauende Planung, etwa bei Weg- oder Zuzügen.
Auch für eine Beratung nach Eintritt des Erbfalls steht BMT zur Verfügung. Anwältinnen und Anwälte unserer Partnerschaft sind in Aufsichtsräten, Beiräten und Stiftungsvorständen vertreten und setzen sich für die Anliegen unserer Mandanten zudem als erfahrene Testamentsvollstrecker ein.