Gesellschaftsrecht
Auch wenn der historische Gesetzgeber des Handelsgesetzbuches (HGB) vom Leitbild des Einzelkaufmanns ausging, vollzieht sich unternehmerisches Handeln heute ganz überwiegend in Gesellschaften.
BMT berät und vertritt Gesellschafter und Gesellschaften aller Rechtsformen und Größenklassen in sämtlichen Fragen des Gesellschaftsrechts. Aus der Tradition heraus widmen wir besondere Aufmerksamkeit der engen Verzahnung von Gesellschafts- und Steuerrecht. Zu unseren Mandanten zählen Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR) ebenso wie börsennotierte oder nicht notierte Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Genossenschaften und Vereine sowie Partnerschaftsgesellschaften. Selbstverständlich betreut BMT eine Vielzahl von GmbHs, eine Vielzahl von GmbH & Co. KGs ebenso wie „reine“ Kommanditgesellschaften und offene Handelsgesellschaften.
Entsprechend der Struktur der deutschen Wirtschaft bilden die inhabergeführten mittelständischen Unternehmen in der Rechtsform der GmbH oder GmbH & Co. KG den Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Inhaber dieser Unternehmen beschreiben es oft als Vorteil, in den Partnerinnen und Partnern unserer gleichfalls mittelständischen Kanzlei Ansprechpartner "auf Augenhöhe" vorzufinden, die das Schicksal ihrer Unternehmen häufig über viele Jahre hinweg umfassend begleiten.
Gründung von Gesellschaften
In der Gründungsphase beraten wir Initiatoren und Kapitalgeber bei der Gestaltung interessengerechter Gesellschaftsverträge. Auf der Grundlage umfangreicher Fachkenntnisse können unsere Anwältinnen und Anwälte nachhaltig dazu beitragen, durch die Wahl der geeigneten Rechtsform branchenabhängige Haftungsrisiken der Gesellschafter zu minimieren sowie die steuerlich optimale Gestaltung zu finden. Bei der vorausschauenden Regelung von innergesellschaftlichen Konfliktvermeidungsmechanismen nutzen wir unsere Erfahrungen aus der gerichtlichen und außergerichtlichen Konfliktlösung.
Umstrukturierungen
Unternehmer müssen die ständigen Veränderungen der wirtschaftlichen sowie rechtlichen, insbesondere steuerrechtlichen, Rahmenbedingungen im Blick behalten und auf Veränderungen flexibel reagieren. BMT steht mit umfassender Beratung zur Seite, wenn die Angemessenheit vorhandener Strukturen im Lichte veränderter Umstände analysiert werden muss und berät bei der Umsetzung von Umstrukturierungsmaßnahmen, die geboten sind. Dabei arbeiten wir zumeist eng mit den steuerlichen Beratern unserer Mandanten zusammen, die unsere Erfahrung und unsere Spezialkenntnisse bei der steueroptimierten Durchführung von Verschmelzungen, Spaltungen, Vermögensübertragungen sowie Formwechseln nach dem Umwandlungsgesetz (UmwG) schätzen.
Transaktionen
In einer lebendigen Wirtschaft sind Erwerb und Veräußerung von Unternehmen oder Unternehmensteilen an der Tagesordnung. BMT berät Veräußerer wie auch Erwerber bei der sachgerechten Planung, Gestaltung und Durchführung von Veräußerungen des Gesellschaftsvermögens (Asset Deals) oder der Gesellschaftsanteile (Share Deals), angefangen bei der obligatorischen Verschwiegenheitserklärung (Non Disclosure Agreement) über die rechtliche Analyse des Zielunternehmens (Due Diligence), den Entwurf und die Verhandlung der Vertragsdokumente bis zur Vertragsunterzeichnung (Signing) und Vertragserfüllung (Closing).
Konfliktlösung
Wo immer Menschen zusammenarbeiten, sind kleine oder größere Meinungsverschiedenheiten fast unvermeidlich. Das gilt auch, wenn sich mehrere Unternehmer oder Unternehmen zur Förderung eines gemeinsamen Zwecks zu einer Gesellschaft zusammengeschlossen haben. Nicht selten droht bei solchen Gesellschafterstreitigkeiten das Wohl des Unternehmens aus dem Blick zu geraten. Die Anwältinnen und Anwälte von BMT helfen bei der Konfliktlösung mit souveränen Rechtskenntnissen und soliden Erfahrungen, mit unternehmerischem Verständnis und persönlichem Einfühlungsvermögen.
In vielen Fällen lassen sich bereits in Vergleichsgesprächen oder über den Weg von Mediationsverfahren einvernehmliche Lösungen erreichen. Wo eine außergerichtliche Streitbeilegung nicht in Betracht kommt oder scheitert, vertritt BMT seine Mandanten auch in Gesellschafterstreitigkeiten aller Art, häufig im Rahmen von gesellschaftsrechtlichen Nichtigkeits-, Anfechtungs- oder Feststellungsprozessen sowie einstweiligen Verfügungsverfahren.
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